Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2009
/ Ausgabe: 2009_03-Maerz.pdf
- S.106
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Weiters hat die Kontrollabteilung bei der Prüfung der Finanzanlagen der städtischen
Vermögensrechnung festgestellt, dass in zwei Fällen die Beteiligung zu niedrig ausgewiesen worden ist. Dies zeigte ein Vergleich mit dem Firmenbuchauszug zum Prüfungszeitpunkt (September 2007), wobei hierzu angemerkt wurde, dass es sich bei
den Unterschiedsbeträgen um Differenzen in marginaler Höhe handelt. Des Weiteren
waren in mehreren Fällen die Nominalbeträge der Gesellschaften in der Vermögensrechnung 2006 mit einem falschen Betrag dokumentiert. Ebenfalls wurde vergessen,
bei den Wertrechten einen Anteilschein an einer registrierten Genossenschaft aufzunehmen.
Nach Rücksprache mit dem Referenten hat dieser eine Bereinigung bzw. Berichtigung
der Bestände der betreffenden Finanzanlagen im Rahmen der Erstellung der Vermögensrechnung für das Jahr 2007 zugesichert. Eine Prüfung der Vermögensrechung
2007 der Stadtgemeinde Innsbruck hat gezeigt, dass die vorstehenden Empfehlungen
umgesetzt worden sind.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde entsprochen.
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Die Kontrollabteilung hat im Zuge der Belegkontrollen des III. Quartals 2007 die Einnahmen für die Anlieferung von Mähgut und Laub, Baum- und Strauchschnitt
u. dgl. sowie die Einnahmen aus dem Verkauf von Komposterde, Humus etc. geprüft.
Bei der Rechnungslegung ist festgestellt worden, dass die erforderlichen Informationen (Menge, Kunden- und Lieferscheinnummer usw.) zunächst von den Bediensteten
der Kompostieranlage erfasst und dem zuständigen Sachbearbeiter des Referates
„Budgetabwicklung“ am Monatsende bzw. am Beginn des Folgemonats elektronisch
übermittelt werden. Die im entsprechenden Zeitraum angefallenen Leistungen werden sodann zusammengefasst und der fällige Betrag mit einem Zahlungsziel von einem Monat in Rechnung gestellt. Unter Berücksichtigung des von der Stadt Innsbruck
gehandhabten Mahnlaufes war es daher möglich, dass Erträge aus der Anlieferung
von Baum- und Strauchschnitt oder aus dem Verkauf von Humus, etc. frühestens
6 Wochen nach Rechnungslegung vereinnahmt werden. In diesem Zusammenhang
hat die Kontrollabteilung empfohlen, zur Vermeidung von Opportunitätskosten und
Einnahmenverlusten die Frequenz der Rechnungslegung zu erhöhen sowie das Zahlungsziel zu verkürzen.
Im damaligen Anhörungsverfahren teilte die Dienststelle mit, dass es keine Einwände
bzw. Argumente gegen eine Verkürzung der Abrechnungsfrequenz gäbe, allerdings
seitens der abrechnenden Stelle aus verwaltungsorganisatorischen Gründen angeraten wird, einen einwöchigen Abrechnungszeitraum nicht zu unterschreiten.
Da die strategische Entscheidung über eine Änderung gegenüber dem gegenwärtigen
Abrechungszeitraum dem Leiter des Amtes für Grünanlagen obliegt, wurde dieser im
Rahmen des Follow up 2007 vom Referat Budgetabwicklung und Finanzcontrolling um
Stellungnahme ersucht. Hierzu vertrat der Amtsvorstand die Meinung, dass der Abrechnungszyklus gegenüber Gewerbetreibenden „nicht kürzer als 14-tägig werden
sollte“ (da nur so eine Zusammenfassung von einzelnen Lieferscheinen auf eine
Rechnung sinnvoll erscheint) und er sich „gegenüber Privatpersonen einen noch
ZI. KA-01203/2009
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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