Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2009

/ Ausgabe: 2009_03-Maerz.pdf

- S.127

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Im Anhörungsverfahren wurde mitgeteilt, dass bereits zum Zeitpunkt der Einrichtung
des Amtes für Bürgerservice und Öffentlichkeitsarbeit mit 1. Juli 2000 und der in diesem Zusammenhang erfolgten Eingliederung des bis dahin der Stabstelle Magistratsdirektor angegliederten Referates Medienservice die Aufteilung der Budgetpositionen
dieses Referates aus zwei TA bestanden habe. Diese Aufteilung sei in einer mehrjährigen Beobachtung und Untersuchung der Finanzströme (Einnahmen und Ausgaben)
durch die damaligen Mitarbeiter der Finanzabteilung begründet. Die letzte Untersuchung der Finanzströme des Referates und die daraus resultierende Aufteilung auf die
TA stamme aus dem Jahr 2000 und sei vom früheren Leiter des Amtes für Finanzund Rechnungswesen festgelegt und dem Amt für Bürgerservice mittels Excel-Tabelle
zur weiteren Vollziehung im Rahmen der Anweisung von Rechnungen übermittelt
worden. Nachdem die Kontrollabteilung allerdings festgestellt hatte, dass diese ausschließlich unter dem Steueraspekt vorzunehmende Kostenaufteilung in der Praxis
nicht lückenlos gehandhabt worden ist – insbesondere waren Rechnungsbeträge aus
Bestellvorgängen, die über das AIO/Referat Einkauf abgewickelt wurden, zur Gänze
der Pressestelle zugeordnet worden – wurde im Hinblick auf eine allfällige Betriebsprüfung durch das Finanzamt Innsbruck empfohlen, die dem gegenwärtigen Aufteilungsschlüssel zugrunde liegenden Parameter zu evaluieren, auf ihre Aktualität hin zu
überprüfen und allfällig gebotene Korrekturen vorzunehmen.
Die MA IV berichtete dazu im Rahmen der Stellungnahme, dass die Amtsleitungen mit
Rundschreiben vom 19.6.2006, Zl. IV-11467/2006 aufgefordert worden seien, die
zum Vorsteuerabzug führenden Kriterien auf ihre Aktualität hin selbständig zu überprüfen. Das Amt für Bürgerservice und Öffentlichkeitsarbeit habe auf dieses Ersuchen
aber nicht reagiert und somit den bestehenden Aufteilungsschlüssel (38 % unternehmerisch) akzeptiert und für richtig empfunden. Im selben Schreiben seien die Magistratsdienststellen ersucht worden, auch in Zukunft die Aufteilungsschlüssel regelmäßig auf ihre Gültigkeit hin zu überprüfen und bei geänderten Verhältnissen eine
entsprechende Korrektur vorzunehmen. Die MA IV habe bei diesen Revisionsarbeiten
ihre Unterstützung zugesagt.
Das Amt für Bürgerservice und Öffentlichkeitsarbeit gab diesbezüglich bekannt, dass
derzeit kein Grund zur Evaluierung der angewendeten Prozentschlüssel gegeben sei,
bei auftretenden Hinweisen aber gemeinsam mit der MA IV im Sinne ihres Rundschreibens vom 19.6.2006 betreffend den Vorsteuerabzug bei gemischten Betrieben,
eine neuerliche Überprüfung durchgeführt werde.
Anlässlich der Follow up - Einschau 2008 wurde nun mitgeteilt, dass im Rahmen der
Budgeterstellung für das Rechnungsjahr 2009 unter Zugrundelegung eines VwGHErkenntnisses und Berücksichtigung der Bestimmungen des UStG sowie auf Basis der
aktuellen Eckdaten der Kosten- und Leistungsrechnung eine Neufestlegung der Vorsteuerabzugsberechtigung für den Sachaufwandsbereich des Referates Medienservice
vorgenommen worden sei. Diese habe für jene Aufwendungen, welche beim TA Pressestelle aus dem Budgetansatz Handelswaren zu bedienen seien eine Vorsteuerabzugsberechtigung von 91,66 % und für die übrigen in diesem TA angeführten
Budgetansätze für Sachaufwendungen eine solche von 27,89 % ergeben. In weiterer
Folge sei die Umsetzung im Wege der MA IV veranlasst worden.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde entsprochen.

ZI. KA-01203/2009

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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