Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2009
/ Ausgabe: 2009_03-Maerz.pdf
- S.131
Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.
Gesamter Text dieser Seite:
Textziffer
Betrag von € 6.220,77. Die entsprechende Gutschrift wurde im Wege einer
Einnahmenanordnung auf der betreffenden städtischen Haushaltsstelle verbucht.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde entsprochen.
62
Weiters stellte die Kontrollabteilung fest, dass die Sachausgaben lt. Aufteilungsschlüssel dem Unternehmens- und dem Hoheitsbereich zugezählt worden sind. Die Einnahmen aus den Werbeeinschaltungen unterlagen bis zum Prüfungszeitpunkt jedoch keiner Aufteilung. Sie wurden zur Gänze im Unternehmensbereich verbucht. Da über die
dieser Verrechnungsmethode zugrunde liegenden Motive keine nähere Auskunft erteilt werden konnte, hat die Kontrollabteilung eine Klärung dieses Sachverhaltes empfohlen.
Im Zuge der Neuberechnung der Vorsteuerabzugsberechtigung erfolgte eine Zusammenführung der UA 015010 Pressestelle und 015020 Amtsblatt. Im Voranschlag der
Stadtgemeinde Innsbruck wird demnach für das Rechnungsjahr 2009 „nur“ mehr ein
UA ausgewiesen, auf dem sämtliche Ausgaben und Einnahmen verbucht werden.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde entsprochen.
63
Im Zuge der Einschau in das Inventarwesen wurde konstatiert, dass im Referat Medienservice keine eigenen Aufzeichnungen bezüglich des Inventars geführt werden.
Bei der Durchsicht des von der Kontrollabteilung darauf hin beim Referat Anlagenbuchhaltung/Inventarwesen angeforderten Inventarverzeichnisses ist auffällig geworden, dass etliche Gegenstände standortmäßig dem Amt für Sport zugeordnet waren.
Nach Recherchen der Kontrollabteilung handelte es sich dabei offenbar um jenes Inventar, das seinerzeit im Zuge der Übersiedlung des Referates Medienservice in die
Fallmerayerstraße dem in dessen Räumlichkeiten im Altstadtrathaus nachfolgenden
Amt für Sport überlassen worden ist.
Darüber hinaus wurde festgestellt, dass einerseits in den Aufzeichnungen mehrere
Gegenstände evident gehalten wurden, die schon zu einem früheren Zeitpunkt ausgeschieden worden sind, andererseits waren einige neu angeschaffte Geräte im Inventarverzeichnis noch nicht erfasst.
In diesem Zusammenhang verwies die Kontrollabteilung mit Nachdruck auf die
Dienstanweisung des Magistratsdirektors vom 5.7.1996, in der dezidiert verfügt worden ist, wie bezüglich der Inventarisierung von Ge- und Verbrauchsgütern in den
städtischen Dienststellen zu verfahren ist und empfahl weiters, das Inventarverzeichnis in Absprache mit dem Referat Anlagenbuchhaltung/Inventarwesen ehestens auf
den neuesten Stand zu bringen.
In der seinerzeitigen Stellungnahme teilte das Amt für Bürgerservice und Öffentlichkeitsarbeit mit, dass mit der Neuordnung des Inventars bereits begonnen worden sei
und diese bis Ende Mai abgeschlossen sein sollte.
ZI. KA-01203/2009
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
39