Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2009

/ Ausgabe: 2009_03-Maerz.pdf

- S.133

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Klarstellung bzw. Neuregelung konnte in den Verhandlungen mit der betroffenen Firma nicht erreicht werden.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde aus erwähnten Gründen
nicht entsprochen.

65

Die Bestimmungen betreffend die Mindesterlöse aus Inseraten sind unter dem Punkt
„Inserate und Inseratenbeschaffung, Beiheftungen und Beilagen“ geregelt. Der Auftragnehmer hat 33,33 % des Bruttoangebotspreises durch Inseratenakquisition abzudecken. Wenn der Auftragnehmer mehr als 72 Seiten Inserate pro Jahr bis zum
Höchstausmaß von 115 Seiten Inserate pro Jahr akquiriert, erhält die Stadt als Auftraggeberin 70 % von diesen zusätzlichen Inseratenerlösen ausbezahlt. Eine entsprechende Abrechnung hat bis jeweils zum 31.1. des darauf folgenden Jahres zu erfolgen. Laut erhaltener Auskunft lagen dem Referat „Medienservice“ derartige Aufzeichnungen nicht vor. Demnach konnte auch keine Auskunft darüber erteilt werden, ob
die Stadtgemeinde Innsbruck in den Jahren 2006 und 2007 einen Anspruch auf
Mehreinnahmen gehabt hätte. Die Kontrollabteilung empfahl daher, beim Auftragnehmer Umsatznachweise einzufordern, um die Einhaltung der vertraglichen Bestimmungen sicherzustellen.
Die Verhandlungen haben zum einen ergeben, dass für den Zeitraum September
2006 bis August 2007 keine Mehreinnahmen erzielt worden waren. Zum anderen hat
sich jedoch bestätigt, dass das in der Ausschreibung festgelegte Inseratenvolumen
von 72 Seiten im Zeitraum September 2007 bis August 2008 überschritten worden
war. In Summe sind 78,75 Seiten belegt worden. Der Gesamtumsatz der 6,75 Seiten
belief sich auf € 12.637,90. Daraus hat sich für die Stadtgemeinde Innsbruck eine
Gutschrift von € 8.846,53 errechnet, welche im Wege einer Einnahmenanordnung auf
der städtischen Haushaltsstelle verbucht worden ist.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde entsprochen.

6.3 Bericht über die Prüfung der Verwaltung der
städtischen Almen, Eigenjagdgebiete und sonstige Hütten
66

Der obgenannte Bericht, Zl. KA-13595/2007, ist am 31.1.2008 fertig gestellt worden
und enthielt folgende Feststellungen:

67

Im Zusammenhang mit der Darstellung des haushaltsmäßigen Procedere hatte die
Kontrollabteilung festgestellt, dass sich der Nachvollzug des Haushaltsablaufes insgesamt als umständlich und wenig transparent erwies. In Beachtung wesentlicher
Budgetgrundsätze wie jener der Wahrheit und Klarheit erschien daher aus der Sicht
der Kontrollabteilung eine entsprechende Entflechtung unumgänglich.
Im Anhörungsverfahren hat das Büro des Magistratsdirektors angekündigt, dass die
MA IV/Beteiligungsverwaltung für eine transparentere Darstellung der Einnahmen-

ZI. KA-01203/2009

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

41