Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2009

/ Ausgabe: 2009_03-Maerz.pdf

- S.135

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Höttinger Alm zu klären bzw. sich in den restlichen Kautionsfragen um alles Weitere
zu kümmern, im Rechnungswesen der IISG ist bis dato aber keine Kaution eingelangt.
Als Reaktion zur Follow up - Einschau 2008 hat das Amt für Land- und Forstwirtschaft
mitgeteilt, dass die Kaution Höttinger Alm aus dem laufenden Pachtverhältnis abgesichert sei und als Nachweis hiefür die Verlängerung einer Bankgarantie vorgelegt.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde entsprochen.
Mit der Vorlage der oben erwähnten Bankgarantie ist die Beanstandung aus dem seinerzeitigen Prüfbericht bereinigt worden. Die Kontrollabteilung verwundert jedoch die
Tatsache, dass die Prolongation bereits mit Datum 17.5.2001 erfolgt ist und somit
zum Zeitpunkt der damaligen Prüfung bereits vorgelegen sein muss. Weiters ist zu
bemerken, dass es bis dato verabsäumt worden ist, den gegenständlichen Bankgarantiebrief der IISG als nunmehriger zentraler Verwahrstelle für Bankgarantien und
Kautionen zu übermitteln. Nach einem entsprechenden Hinweis der Kontrollabteilung
ist dies in der Zwischenzeit nachgeholt worden.
69

Da einige Almpachtverträge keine Kautionsvereinbarung beinhaltet hatten und in einem Fall anstelle einer Kautionshinterlegung vom Pächter am Pachtgegenstand getätigte Investitionen akzeptiert worden sind, hat die Kontrollabteilung empfohlen, bei
künftigen Bestandsverlängerungen grundsätzlich Kautionsvereinbarungen vorzusehen. In diesem Rahmen sollten aus der Sicht der Kontrollabteilung getätigte Investitionen als Kautionsersatz wegen des Wertverlustes (AfA) ausgeschlagen werden.
Das Amt für Land- und Forstwirtschaft beurteilte in ihrer Stellungnahme einheitliche
Regelungen ebenfalls als vorteilhaft.
Als Feedback zum Follow up 2008 erhielt die Kontrollabteilung von der IISG die Auskunft, dass bei Vertragsverlängerungen bzw. bei Neuverpachtungen eine den üblichen Gepflogenheiten entsprechende Kaution eingehoben werden wird. Die diesbezüglichen Verhandlungen würden aber vom Amt für Land- und Forstwirtschaft zu führen sein.
Das angesprochene Amt für Land- und Forstwirtschaft erklärte dazu, dass im Jahr
2008 keine Pachtverträge und daher auch keine Kautionsvereinbarungen abgeschlossen worden seien.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wird in Zukunft entsprochen werden.

70

Da die Kautionen zum damaligen Prüfungszeitpunkt bei verschiedenen Verwahrstellen
(Stadthauptkassa, IISG) deponiert waren, erging die Empfehlung, diese auf eine
Zentralstelle zu reduzieren.

ZI. KA-01203/2009

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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