Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2008
/ Ausgabe: 2008_02-Feber.pdf
- S.31
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9.
I-Präs. 615e/2007
Entwurf einer Verordnung des
Gemeinderates der Landeshauptstadt Innsbruck, mit der
die Verordnung über den Leinenzwang für Hunde im Bereich
der Landeshauptstadt Innsbruck
geändert wird
Bgm.in Zach referiert den Antrag des
Stadtsenates vom 13.2.2008,
den beiliegenden Entwurf einer Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Innsbruck, mit der die Verordnung über den Leinenzwang für Hunde im
Bereich der Landeshauptstadt Innsbruck
geändert wird, zu beschließen.
In dieser Verordnung geht es erstens um
eine zeitliche Ausdehnung des Leinenzwanges. Landwirtschaftliche Kulturflächen stellen durch den Hundekot ein
massives Problem dar. Es gibt hier das
Kriterium, ob abgeerntete Felder geschützt
werden sollen oder nicht.
Eine zeitliche Ausdehnung des Leinenzwanges geht bis zum 15. November
jeden Jahres. Allerdings hätte ich es so
verstanden, wenn die Felder schon früher
abgeerntet sind, dass kein Leinenzwang
besteht.
Das zweite sind notwendige Anpassungen
aufgrund geänderter gesetzlicher Grundlagen. Darin geht es um den Leinenzwang
für läufige Hündinnen. Der Sukkus aus der
Geschichte ist, dass die Verunsicherung
oder Gefährdung nicht von den läufigen
Hündinnen, sondern von den sie umgebenden und herumlaufenden Verehrern,
herbeigeführt wird.
Man will diesen § 1 der Verordnung
streichen, weil er nach allem Für und
Wider nicht umsetzbar ist. Ich denke, dass
Hundebesitzer wahrscheinlich selbst
daran interessiert sind, eine läufige Hündin
etwas unter Kontrolle zu halten. Deshalb
sollte man hier mit einem entsprechenden
Hausverstand zu einer vernünftigen
Regelung kommen, die wir aufgrund einer
gesetzlichen Änderung im Land Tirol
machten mussten, wo auch meinem
Wissen nach GR Federspiel tätig war.
GR Mag. Fritz: Der Leinenzwang für
Hunde ist ja nicht zum ersten Mal ein
GR-Sitzung 28.2.2008
Diskussionsthema im Gemeinderat. Ich
kann mich an einen alten Akt erinnern, wo
die Mag.-Abt. V, Veterinärwesen, sehr klar
und deutlich geschrieben hat, dass
Leinenzwang genau genommen Tierquälerei ist, weil es keine artgerechte Haltung
ist.
Wir wissen aber genauso, dass in einer
Stadt, wo man auf engem Raum zusammenlebt, ein gewisser Widerspruch zu
einer artgerechten Tierhaltung besteht.
Man kann nicht überall, zum Beispiel auf
einem Kinderspielplatz und im Bereich
landwirtschaftlicher Kulturen, einen Hund
frei laufen lassen. Daher muss man für ein
geordnetes Zusammenleben bestimmte
Regeln einführen.
Mit dem kann ich mich notgedrungen
anfreunden, obwohl ich aus der Sicht des
Hundes Leinen für nichts Schönes halte.
Es muss aber sein! Mit den Hundebesitzern verhält es sich so ähnlich wie mit den
Radfahrerinnen bzw. Radfahrern. Es gibt
solche, die sich um überhaupt nichts
scheren und solche, welche die Gesetze
einhalten.
Nachdem diese Verordnung im Stadtsenat
beschlossen wurde und auch in der
Zeitung gestanden ist, habe ich von
besorgten Hundebesitzern mehrere
Anfragen bekommen. Insbesondere von
solchen, die sagen, dass sie gesetzestreu
sind. Sie mögen zwar den Leinenzwang
nicht, lassen aber ihren Hund weder auf
dem Kinderspielplatz noch bei Menschenansammlungen und auch nicht über den
Acker, wo das Gemüse noch ist, frei
laufen. Sie möchten aber ihren Hund nicht
mehr einschränken, als es unbedingt
notwendig ist.
Daher die Anregung, bei der Kundmachung oder Bewerbung dieser neuen
Verordnung sowie bei der Belehrung jener
Organe, die diese Verordnung durchsetzen, zu unterstreichen, dass die Verlängerung des Leinenzwangs bis zum 15. November jeden Jahres nur dann gilt, wenn
auf dem Acker noch Gemüse wächst. Ist
der Acker aber abgeerntet, müssen die
Hunde nicht angeleint sein.
Man muss also jeden, der die Einhaltung
dieser Verordnung überprüft, in diese
Richtung belehren und auch in der
Öffentlichkeitsarbeit klar und deutlich