Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2008

/ Ausgabe: 2008_02-Feber.pdf

- S.98

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- 159 -

Der nicht entsprochene Fall war beinahe
zeitgleich vor einem Jahr Gegenstand
eines einstimmigen Antrages im Gemeinderat. Er betrifft die Refundierung der
Personalkosten von zwei Bediensteten im
Universitätssportzentrum Innsbruck (USI).
Es wurde damals von der Mag.-Abt. V,
Sport, diesbezüglich eine Auskunft
verlangt, nachdem die Kontrollabteilung
festgestellt hat, dass das vereinbarte
Entlohnungsschema nicht mehr zur
Anwendung kommt. Diese Auskunft ist bis
heute nicht eingetroffen.
Ich möchte nur das zum Besten geben,
was die Kontrollabteilung hier zusammenfassend festgestellt hat.
"Es wurden vier Jahre lang Gespräche
geführt und Absichten erklärt, jedoch
konnte keinerlei Ergebnis erzielt werden.
Ein solch langer Zeitraum für eine bislang
lediglich in Aussicht gestellte Erledigung
dieser Angelegenheit, erscheint der
Kontrollabteilung unbegreiflich."
Ich muss sagen, dass mir das auch
unbegreiflich erscheint. Der hier anwesende Magistratsdirektor hat in der Sitzung
des Kontrollausschusses gesagt, dass er
sich diesem Fall annehmen wird, weil es
an sich schon bald ein Fall für die Dienstaufsicht ist, wenn ein Amtsvorstand keine
Auskunft erteilt.
Der Kontrollausschuss empfiehlt dem
Gemeinderat folgenden Beschluss zu
fassen:
Die Frau Bürgermeisterin wird ersucht, bei
jenen Empfehlungen, die mit "wurde nicht
entsprochen" ausgewiesen sind, die
Gründe der Nichtentsprechung zu
erheben.
Eine diesbezügliche Stellungnahme möge
dem Kontrollausschuss binnen vier
Wochen zugewiesen werden.
GR Heis: Zu den Marktgebühren, die von
der Kontrollabteilung auch ein Kritikpunkt
waren, wäre noch einiges von meiner
Seite zu sagen.
Die Innsbrucker Immobilien GesmbH & Co
KEG (IIG), welche für die Märkte, zum
Beispiel in Wilten, in der Reichenau usw.,
zuständig ist, schreibt hier Gebühren vor.
Seinerzeit wurden ATS 2.000,-- verrechnet
GR-Sitzung 28.2.2008

und derzeit sind es einschließlich bis zum
Jahr 2009 pro Jahr € 1.000,--.
Der Kritikpunkt der Kontrollabteilung war
dahingehend, dass die Markthallenbetriebsgesellschaft mbH seit dem Jahr 1959
nur ATS 5.000,--, das sind derzeit
€ 363,36, an Marktgebühren bezahlt.
Dazu ist zu sagen, dass sehr wohl die
Mieten wie auch die Betriebskosten in der
Markthalle in diesem Zeitraum sehr
gestiegen sind. Die Gebühren sind
aufgrund rechtlicher Voraussetzungen hier besteht ein Baurechtsvertrag sicherlich nicht so einfach anzuheben.
Es ist jedoch verwunderlich, dass andere
Punkte dieses Baurechtsvertrages sehr
wohl abgeändert wurden. Zum Beispiel
der Punkt, wo im Umfeld der Markthalle
von 800 m kein Konkurrenzbetrieb
entstehen darf. Hier wurden sehr wohl
diese Punkte abgeändert, nur bei der
Markgebührenordnung ist das nicht der
Fall.
Ich appelliere daher dahingehend, dass
ein Gleichheitsprinzip herrscht, zumal bei
der Markthallenbetriebsgesellschaft mbH
die Landwirtschaftskammer für Tirol und
Wirtschaftskammer Tirol die Nutznießer
sind, dass hier die Gebühren nicht erhöht
werden. Hingegen bei den Vereinen, siehe
bei der Technik usw., wurden die Gebühren sehr wohl erhöht.
GR Mair: Ich bin seit zwei Jahren Mitglied
des Kontrollausschusses und wie ewig ich
das noch sein werde, werden wir ja sehen.
Ich bitte Bgm.-Stellv. Mag. Dr. Platzgummer um Aufklärung, denn seit den
zwei Jahren, in denen ich Mitglied des
Kontrollausschusses bin, begleitet uns
dieser Fall vom Universitätssportzentrum
Innsbruck (USI). Ich bin kein Jurist und
verstehe das nicht ganz, aber es scheint
mir kein besonders unlösbarer Fall zu
sein. Das müsste eigentlich eine
Angelegenheit sein, die man mit ein
bisschen guten Willen lösen könnte.
Alle paar Monate findet ein Gespräch statt
und gibt ein schönes Protokoll, aber es
gibt kein Ergebnis. Woran kann es liegen,
dass man beim Universitätssportzentrum
Innsbruck (USI) zu keinem Abschluss
kommt? Ich frage mich, ob es nicht im
Bereich von Bgm.-Stellv. Mag. Dr. Platz-