Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2008
/ Ausgabe: 2008_02-Feber.pdf
- S.102
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rell verlängert werden kann, wenn
die erforderlichen Einrichtungen
zur Verfügung stehen?
2.2
Was sind "unvorhergesehene
Gründe" gemäß § 5 (1) Zivilflugplatzbetriebsordnung (ZFBO)?
2.3
Zählen dazu auch so genannte
rotationelle Verspätungen, wie etwa nicht pünktlicher Abflug vom
Abflughafen?
2.4
Da gemäß Auskunft des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technik (BMVIT), die
"Betriebszeitenverlängerungen"
jährlich aufgelistet werden müssen
und geprüft werden:
In wie vielen Fällen kam es in den
Jahren 2006 und 2007 am Innsbrucker Flughafen zu Betriebszeitenverlängerungen gemäß § 5 (1)
Zivilflugplatzbetriebsordnung
(ZFBO) und in wie vielen Fällen zu
solchen gemäß § 5 (2) Zivilflugplatzbetriebsordnung (ZFBO)?
(Sollten die Daten für 2007 noch
nicht vorliegen, bitte stattdessen
die Daten von 2005).
2.5
Werden Aufsichtrat und EigentümervertreterInnen regelmäßig über "Betriebszeitenverlängerungen" informiert?
2.6.
Wenn ja, wann (in welchen Abständen) bzw. sind diese Informationen auch für die Öffentlichkeit
zugänglich?
2.7
Lassen sich aus der jährlichen
Auflistung/Prüfung der Betriebszeitenverlängerung Tendenzen
über bestimmte Fluglinien als "notorische Verspäter" ablesen?
Wenn ja, wer zählte in den Jahren
2006 und 2007 zu solchen?
2.8
In wie vielen Fällen erfolgte im
November/Dezember 2007 bzw.
im Jänner 2008 eine "Betriebszeitenverlängerung" für die Billigfluglinie SkyEurope?
2.9
Die Bemühungen der Tiroler
FlughafenbetriebsgesmbH (TFG),
Betriebszeitenverlängerungen
hintan zu halten, sind der Anfra-
GR-Sitzung 28.2.2008
gestellerin bekannt: In wie vielen
Fällen wurde in den Jahren 2006
und 2007 eine begehrte Betriebszeitenverlängerung ganz konkret
nicht vorgenommen bzw. untersagt?
2.10
Bereits bei der Slotvergabe ist oft
erkennbar, dass schon im normalen Betriebsablauf der angesuchte
Start- oder Landezeitpunkt nicht
eingehalten werden kann. Wurden
in den erwähnten Jahren solche
"Randslots" abgelehnt bzw. wie oft
mussten für diese die Betriebszeiten "verlängert" werden?
2.11
Verlängerte Betriebszeiten
ergeben eine Verlängerung der
Beanspruchung vorhandener Einrichtungen. Das verursacht Kosten, vermutlich sogar Mehrkosten.
Werden allfällige durch die Betriebszeitenverlängerung entstandene Mehrkosten den verspäteten
Nutzern zusätzlich zu den sonst
üblichen Flughafentarifen verrechnet?
2.12
Gibt es steuernde Zuschläge für
Verspätungen und daraus resultierende Betriebszeitenverlängerungen?
2.13
Wenn nein, sind solche geplant?
2.14
Sind für die Fußballeuropameisterschaft 2008 (EURO) Betriebszeitenverlängerungen schon
jetzt geplant und in welchem
Ausmaß?
Mag.a Schwarzl, Mag. Fritz, Hof,
Dr.in Krammer-Stark, Linser, Mair und
Mag.a Schindl-Helldrich, alle e. h.
34.4
I-OEF 16/2008
Stadtgemeinde Innsbruck
und/oder Innsbrucker Kommunalbetriebe AG (IKB), "Tag der
Sonne" am 16.5. und 17.5.2008,
Beteiligung, konkrete Planungen
(Die Innsbrucker Grünen)
Bgm.-Stellv. Mag. Dr. Platzgummer verliest die dringende Anfrage der Innsbrucker Grünen: