Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2008

/ Ausgabe: 2008_02-Feber.pdf

- S.162

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Koordination der Fondsorgane untereinander, um eine geordnete und zügige Auflösung des Fonds zu gewährleisten.
Das Büro der Bürgermeisterin hat in der damaligen Stellungnahme mitgeteilt, dass
die vorerwähnte Nachnominierung durch Beschluss des StS vom 14.4.2004 erfolgt
und dem Vorsitzenden des Kuratoriums auch mitgeteilt worden sei. Dabei wurde auch
um Veranlassung der weiteren Schritte (Genehmigung der Rechnungsabschlüsse und
Auflösung des Fonds) ersucht. Es habe dann eine Sitzung des Kuratoriums stattgefunden, in der alle notwendigen Beschlüsse für eine ordnungsgemäße Auflösung des
Fonds gefasst worden sind. Nach Vorliegen der ministeriellen Zustimmung und eines
Bundesgesetzes als Gegenstück zur Fondsgründung stehe einer Auflösung nichts
mehr im Wege.
Im Zuge der Follow up-Einschau 2005 wurde seitens des Büros der Bürgermeisterin
unter Anschluss von Protokollen des Vorstandes und des Kuratoriums bescheinigt,
dass entsprechende Beschlüsse zur Auflösung des Fonds gefasst wurden. Die stellvertretende Vorsitzende dieses Fonds hat dann im Auftrag des Kuratoriums mit Schreiben vom 23.5.2005 an das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur
das Ersuchen gestellt, durch Bundesgesetz (contrarius actus zur Gründung) die Auflösung zu bewirken. Das Konto des Fonds wurde mit 1.6.2005 auf Null gestellt. Das
Bundesministerium habe zum damaligen Zeitpunkt trotz mehrfacher Urgenz durch
das Büro der Bürgermeisterin (noch) nicht auf dieses Schreiben reagiert.
Anlässlich der Follow up-Einschau 2006 konnte vom Büro der Bürgermeisterin trotz
laufender (insgesamt viermal) Urgenzen nichts essentiell Neues berichtet werden. Die
erfolgte Nachschau nahm der zuständige Referent zum Anlass, beim Bundesministerium erneut telefonisch eine entsprechende Reaktion in Erinnerung zu rufen.
Die diesjährige Follow up-Einschau zeigte, dass das notwendige Bundesgesetz zur
Fondsauflösung mit BGBl. I Nr. 88/2007 am 4.12.2007 kundgemacht wurde und somit der Fonds nunmehr auch formal aufgelöst wurde.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde entsprochen.

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Bei der stichprobenartigen Einschau in die voranschlagsunwirksame Gebarung im
Rahmen der Prüfung der Gebarung und Jahresrechnung 2003 wies der
UA 26200 – Sportamt, HHSt. 365040 „Sportplätze Kautionen Schlüssel“ einen schließlichen Kassenrest von € 5.538,23 auf. Dabei handelte es sich um den seitens der
Stadt von div. Vereinen, Reinigungsfirmen, Sicherheitskräften etc. einbehaltenen Einsatz pro ausgegebenem Schlüssel für die städt. Sportanlagen. Im Zuge der Abstimmung des ausgewiesenen Kassenrestes mit der Anzahl der ausgegebenen Schlüssel
stellte die Kontrollabteilung damals fest, dass es nur unter erheblichem Aufwand
möglich war, die Gesamtanzahl der sich im Umlauf befindlichen Schlüssel zu eruieren
und empfahl, zur besseren Transparenz die entsprechenden Daten in Form einer Tabelle zu erfassen und laufend zu aktualisieren.
Im Anhörungsverfahren berichtete die betreffende Dienststelle dazu, dass sie der
Empfehlung der Kontrollabteilung entsprechend Rechnung tragen werde und eine
diesbezügliche Tabelle bereits in Ausarbeitung sei.

ZI. KA-00437/2008

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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