Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2008
/ Ausgabe: 2008_02-Feber.pdf
- S.166
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vertragskonform war. Die Kontrollabteilung empfahl, anhand der bisher gemachten
Erfahrungen eine einvernehmliche Leistungsbeschreibung mittels Vertragsanpassung
vorzunehmen, da ohne ein Mindestmaß an Kriterien sonst nicht für die sachliche Richtigkeit einer Rechnung der ISD gezeichnet werden könne. Im damaligen Anhörungsverfahren wurde bestätigt, dass die in Geltung stehende Vertragstextierung nicht mit
den tatsächlichen Vertragsabwicklungsmodalitäten übereinstimme. Die Intentionen
der Vertragspartner seien aber an sich klar gewesen, nunmehr seien aber offensichtlich redaktionelle Schwächen der Vertragsverfassung zutage getreten. Das Amt für
Soziales erwähnte zwei denkbare Varianten, wie der Rahmenvertrag der Realität angepasst werden könnte. Die Federführung in dieser Sache sollte das Amt für Präsidialangelegenheiten der MA I übernehmen.
In der Stellungnahme zur Follow up-Einschau 2005 teilte das Büro des Magistratsdirektors mit, dass über Initiative des Amtes für Soziales am 5.10.2005 eine gemeinsame Besprechung zwischen allen Beteiligten stattgefunden habe. Die als notwendig
erachteten Vertragsanpassungen seien protokollarisch zusammengefasst und am
14.10.2005 dem Amt für Präsidialangelegenheiten zur weiteren Veranlassung übermittelt worden. Letzteres Amt hat diesen Sachverhalt mit dem Zusatz bestätigt, dass
zugleich ein Einvernehmen darüber bestanden habe, vor Setzung weiterer Maßnahmen das Ergebnis der damals anstehenden Prüfung der ISD durch die Kontrollabteilung abzuwarten. Der Vorbericht über diese Prüfung wurde am 27.12.2005 an die ISD
zur Stellungnahme versandt. Es war richtig, dass zum gegenständlichen Rahmenvertrag noch ein darüber hinausgehender Änderungsbedarf festgestellt wurde, weshalb
eine gemeinsame Bearbeitung sinnvoll erschien.
Zur Follow up-Einschau 2006 wurde mitgeteilt, dass die gesamthaft vorzunehmenden
Änderungen relativ umfangreich seien, und somit frühestens im ersten Halbjahr 2007
mit einer diesbezüglichen Erledigung zu rechnen wäre.
Die nunmehrige Einschau zeigte, dass in Ergänzung zum Rahmenvertrag vom
19.3.2003 mittlerweile eine Vereinbarung vorliegt, womit der von der Kontrollabteilung geforderten einvernehmlichen Vertragsanpassung bzw. Leistungsbeschreibung
nachgekommen wurde. Diese abändernde bzw. ergänzende Vereinbarung wurde in
der Stadtsenatssitzung vom 23.5.2007 einstimmig beschlossen.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde entsprochen.
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Die Kontrollabteilung hat in ihrem Bericht über die Prüfung von Teilbereichen der
städt. Kinderbetreuungseinrichtungen (Kindergärten und Jugendhort), Zl. KA-10/2005
vom 13.6.2005, darauf hingewiesen, dass mit der Ausgliederung der städt.
Immobilien die Kindergärten und Horte in das Eigentum der IIG & Co KEG
übergegangen sind und die in diesem Zusammenhang mit der Stadt als Nutzer der
einzelnen Objekte abgeschlossenen Mietverträge die Stadtgemeinde zwar berechtigen, die auf den Liegenschaften befindlichen Parkplätze eigenverantwortlich der jeweiligen Kindergarten- und Hortleitung bzw. dem dort tätigen Personal zu überlassen.
Nicht klar geregelt war allerdings, ob dies auch hinsichtlich von div. Einrichtungen allfällig im selben Objekt genutzten Tiefgaragenabstellplätzen gilt. Es wurde deshalb
empfohlen, bei der IIG & Co KEG bzw. der IISG die Notwendigkeit eigener
ZI. KA-00437/2008
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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