Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2008
/ Ausgabe: 2008_02-Feber.pdf
- S.168
Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.
Gesamter Text dieser Seite:
Textziffer
Betriebs- und Heizkosten mit der IIG & Co KEG als Vermieterin abzuklären. Im Anhörungsverfahren wurde zugesichert, dieser Empfehlung umgehend nachzukommen.
In ihrer Stellungnahme zur Follow up-Einschau 2005 gab das Amt für Kinder- und
Jugendbetreuung bekannt, dass eine sofort veranlasste Überprüfung ergeben habe,
dass die letzten Mietvorschreibungen im Kindergarten- und Hortbereich 2002
ergangen seien. Es werde daher ein Gespräch mit dem Amt für Erziehung, Bildung
und Gesellschaft stattfinden, um die Ist-Situation zu ergründen und darzulegen.
Auf die Anfrage der Kontrollabteilung, inwieweit diesbezüglich ein Ergebnis erzielt
worden ist, erklärte das betreffende Amt, dass alle seit Schaffung des Amtes für Kinder- und Jugendbetreuung eingelangten Ansuchen um Raumüberlassung zuständigkeitshalber der IIG als Eigentümerin der Objekte und zuständiger Stelle für die hiefür
benötigten Schulwarte- oder Hausmeisterdienste übermittelt worden seien und diese
auch die entsprechenden Benutzungsvereinbarungen mit den Antragstellern treffe. In
der Regel würden Räumlichkeiten selbstverständlich nur entgeltlich überlassen werden. Als Ausnahme sollten aber wie analog bei den Schulgebäuden weiterhin unentgeltliche Überlassungen von Bewegungsräumen für Sportvereine bzw. Räume zur
ausschließlichen Nutzung in kultureller und fortbildnerischer Hinsicht durch Vereine
und Organisationen möglich sein. Aus entgeltlichen Raumüberlassungen erhalte die
Stadt aufgrund des Geschäftsbesorgungsvertrages mit der IISG die Einnahmen überwiesen.
Dazu merkte die Kontrollabteilung an, dass sich am zum damaligen Prüfungszeitpunkt
vorgefundenen Status quo nichts geändert hat, sodass die Frage der Kostentragung
(Mietzinsanteile bzw. Betriebs- und Heizkosten) unentgeltlich überlassener Räumlichkeiten weiterhin ungeklärt ist. Die Kontrollabteilung vertrat weiters die Meinung, dass
diesbezüglich auch ein entsprechender Organbeschluss erforderlich wäre.
Mit der nunmehrigen Stellungnahme zur Follow up-Einschau 2007 hat das Amt für
Kinder- und Jugendbetreuung einen Beschluss des Stadtsenates vom 19.9.2007
übermittelt, mit welchem für die Benützung bzw. die Vergabe von Räumlichkeiten
(Bewegungsräume) in Kindergärten und Schülerhorten an Vereine und Organisationen jene, auch schon bei Volks- und Hauptschulen diesbezüglich bestehende Regelung einer unentgeltlichen Überlassung bei einer ausschließlich kulturellen und fortbildnerischen Nutzung analog übernommen worden ist.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde entsprochen.
20
Im Bericht über die „Prüfung des Amtes für Soziales“, Zl. KA-19/2005, vom
24.11.2005 wurde festgestellt, dass die zugeordneten Ansätze des Haushaltsvoranschlages bezüglich der „Behindertenarbeit“ nicht mit der Reichweite der Dienst- und
Fachaufsicht des Amtsvorstandes übereinstimmten. Die Kontrollabteilung konstatierte
in diesem Zusammenhang einen Harmonisierungsbedarf. Im Anhörungsverfahren
wurden ergänzend noch 4 weitere Bedienstete angeführt, die kostenmäßig dem Amt
für Soziales zugeordnet wurden, ohne mit dessen Aufgabenbereich im engeren Sinne
in einem Zusammenhang zu stehen. Weiters war aufgefallen, dass die Kostenstellen
für die Registratur und die Verrechnungsstelle nicht als Umlagekosten auf die
ZI. KA-00437/2008
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
10