Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2008
/ Ausgabe: 2008_02-Feber.pdf
- S.170
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Rotationsmodus) zu überdenken. Die Kontrollabteilung empfahl deshalb, das Organisationskonzept gesamthaft vor Umsetzung durch den Magistratsdirektor formal (d.h.
auch schriftlich) genehmigen zu lassen.
Zur Follow up-Einschau 2005 teilte das Amt für Soziales mit, dass die Standortfrage
angesichts begrenzter räumlicher Ausdehnungsmöglichkeiten am seinerzeitigen
Standort und gleichzeitig steigender Aufgaben noch in Prüfung war. Im Auftrag des
Magistratsdirektors arbeitete die Finanzabteilung damals einen entsprechenden Variantenvergleich aus. Nachdem die weitere Verfeinerung des Organisationskonzeptes in
entscheidender Weise vom künftigen Standort abhing, blieb vorerst die diesbezügliche politische Entscheidungsfindung abzuwarten.
Der Amtsvorstand des Amtes für Soziales teilte im Rahmen der Follow up-Einschau
2006 mit, dass der Ankauf von Büroflächen am ehemaligen „Bürgerbräu-Areal“ für
Zwecke der städt. Sozialverwaltung (Amt für Soziales und Amt für Jugendwohlfahrt)
in der StS-Sitzung vom 18.10.2006 beschlossen wurde. Über Initiative des Magistratsdirektors sei eine Arbeitsgruppe unter dem Vorsitz des städt. Organisationsleiters
eingerichtet worden, welche sich mit Themen wie Raumaufteilung, Einrichtungsbeschaffung, Technik und auch Ablaufplanung auseinanderzusetzen hatte. Betreffend
die neue zu erstellende Ablaufplanung wurde berichtet, dass in Zusammenarbeit mit
Mitarbeiter/innen des AIO und zwei Sachbearbeiter/innen des Sozialamtes als erster
Schritt eine detaillierte Dokumentation der seinerzeitigen Ablaufprozesse erstellt wurde. Mit der Detailplanung für die zukünftige Ablauforganisation konnte erst nach Fixierung der Raumaufteilung für beide Ämter begonnen werden und befand sich diese
damals in Ausarbeitung.
Die diesjährige Follow up-Einschau zeigte, dass zwischenzeitlich ein „Ablaufkonzept
neu“ betreffend das Sozialhilfereferat des Amtes für Soziales existiert und diesem mit
Schreiben vom 8.1.2008 (Zl. I-MD-0005e/2008) auch die von der Kontrollabteilung
geforderte formelle (schriftliche) Zustimmung seitens des Herrn Magistratsdirektors
erteilt wurde.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde entsprochen.
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Die Kontrollabteilung hat im Jahr 2005 eine Prüfung der Vorschreibung und Einhebung der Marktgebühren vorgenommen und den diesbezüglichen Bericht,
Zl. KA-20/2005, mit Datum 23.11.2005 fertig gestellt.
Im Rahmen dieser Prüfung hat die Kontrollabteilung u.a. erwähnt, dass für die Überlassung von Marktplätzen Gebühren nach der Marktgebührenordnung der Landeshauptstadt Innsbruck (GR-Beschluss vom 1.12.2000, abgeändert mit Beschluss des
GR vom 21.6.2001) eingehoben werden. Festgestellt wurde in diesem Zusammenhang, dass in der Präambel dieser Verordnung als Rechtsgrundlage für die Erlassung
einer Marktgebührenordnung der § 15 Abs. 3 Z 4 des FAG 1997 zitiert wird. Die Kontrollabteilung wies darauf hin, dass für den Prüfungszeitraum bereits das FAG 2001
Gültigkeit hatte und damit die Ermächtigung der Gemeinden, durch Beschluss der
Gemeindevertretung u.a. auch eine Abgabe von freiwilligen Feilbietungen zu erheben,
abweichend im § 16 Abs. 3 Z 3 leg. cit. verankert ist. Die Kontrollabteilung empfahl,
ZI. KA-00437/2008
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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