Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2008

/ Ausgabe: 2008_02-Feber.pdf

- S.186

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Gleichzeitig wurde jedoch angemerkt, dass auch weiterhin Über- bzw. Unterschreitungen möglich seien, da notwendige Maßnahmen im Bereich der Instandhaltung nicht
vorhersehbar wären.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wird in Zukunft entsprochen werden.

45

In Verbindung mit der Behandlung des Personalaufwandes hat die Kontrollabteilung
beim Kapitel „Nebengebühren und Zulagen“ stichprobenartig von den unter den Voranschlagsposten 560000 und 560100 erfassten Reisegebühren eine Einschau in die
Gestion der zur Auszahlung gelangten Kilometergelder vorgenommen, wobei der
Schwerpunkt auf den Bereich der Straßenbauhöfe gelegt worden ist.
Im Rahmen der Aufbereitung der rechtlichen Grundlagen und Darstellung der sonstigen maßgeblichen Regelungen hat die Kontrollabteilung u.a. auf ein Rundschreiben
des Amtes für Personalwesen/Referat Besoldung betreffend Kilometergeld und Fahrtenbuch und einer dazugehörigen Adaptierung des Abrechnungsmodus hingewiesen,
wonach es zur steuerfreien Inanspruchnahme des Kilometergeldes grundsätzlich einer
durch das Amt für Personalwesen erteilten Genehmigung zur Führung eines Fahrtenbuches bedarf. Im Zuge der Prüfung wurde sodann festgestellt, dass von den Kilometergeldbeziehern im Bereich der Bauhöfe für zwei Bedienstete die lt. Rundschreiben
des Amtes für Personalwesen geforderte grundsätzliche Genehmigung zur Durchführung dienstlicher Fahrten mit dem eigenen Kraftfahrzeug fehlte und nachzuholen war.
Im Anhörungsverfahren dazu hat das hiefür zuständige Amt für Personalwesen mitgeteilt, die fehlenden Genehmigungen nachträglich erteilt zu haben. Anlässlich der Follow up-Einschau 2007 wurde der Nachweis hiefür in Form der Übermittlung der entsprechenden Kopien erbracht bzw. mitgeteilt, dass einem der betroffenen Bediensteten in der Zwischenzeit (per Jahresende 2007) ein Dienstfahrzeug zur Verfügung gestellt worden ist.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde entsprochen.

46

Die im untersuchten Zeitraum von Mitarbeitern im Bereich der Bauhöfe (hauptsächlich
Straßenmeister und Bezirksingenieure) über das Referat Besoldung für die Benützung
ihrer privaten Kraftfahrzeuge für dienstliche Fahrten abgerechneten Kilometer beliefen sich im Jahresschnitt auf 5.892 Kilometer pro Mitarbeiter.
Wenngleich die mit den Privatfahrzeugen durchgeführten Dienstfahrten dem Grunde
nach nicht in Frage zu stellen waren, empfahl die Kontrollabteilung dennoch, auch im
Hinblick auf eine angedachte bzw. schon konkret in Vorbereitung befindliche Zusammenlegung der Bauhöfe, anhand einer Wirtschaftlichkeitsberechnung zu prüfen, inwieweit die Anschaffung kleiner Dienstfahrzeuge im Leasingwege den derzeitigen
Modus der Kilometergeldabrechnung ersetzen könnte. Die Kontrollabteilung sah jedenfalls in einem einheitlichen Erscheinungsbild nach Außen einen nicht zu
unterschätzenden Vorteil, weil die von der Stadt erbrachten (Dienst-)Leistungen

ZI. KA-00437/2008

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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