Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2008

/ Ausgabe: 2008_02-Feber.pdf

- S.195

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5.4 Bericht über die Belegkontrollen III. Quartal 2007
Aufgegriffen wurden drei Empfehlungen aus dem Bericht über die Belegkontrollen im
III. Quartal 2007 vom 22.11.2007, Zl. KA-14355/2007.
56

Bei der Prüfung einer Auszahlungsanordnung betreffend die Bereitstellung von Labemitteln der Kantine der Berufsfeuerwehr im Zuge eines größeren Einsatzes wurde
festgestellt, dass aus dem beigefügten Beleg kein Rückschluss daraus gezogen werden konnte, wie sich der von der Stadt zu vergütende Betrag zusammensetzt hat.
Die Kontrollabteilung empfahl, zukünftig bei derartigen Einsätzen die von der Kantine
an die Stadtgemeinde verrechneten Kosten aus Transparenzgründen auf dem Beleg
im Detail anzuführen. Im damaligen Anhörungsverfahren dazu wurde vom Kommando der Berufsfeuerwehr zugesichert, künftig der Empfehlung der Kontrollabteilung
nachzukommen.
Als Nachweis für die Umsetzung dieser Empfehlung wurde der Kontrollabteilung im
Rahmen der diesjährigen Follow up-Einschau vom zuständigen Sachbearbeiter der
Berufsfeuerwehr eine aktuelle Kantinenabrechnung übermittelt, die nunmehr auch die
geforderten Detailangaben enthält.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde entsprochen.

57

Die Kontrollabteilung hat im Zuge der Belegkontrolle die Einnahmen für die Anlieferung von Mähgut und Laub, Baum- und Strauchschnitt, u. dgl. sowie die Einnahmen
aus dem Verkauf von Komposterde, Humus, etc. geprüft.
Bei der Rechnungslegung ist festgestellt worden, dass die erforderlichen Informationen (Menge, Kunden- und Lieferscheinnummer, usw.) zunächst von den Bediensteten der Kompostieranlage erfasst und dem zuständigen Sachbearbeiter des Referates
„Budgetabwicklung“ am Monatsende bzw. am Beginn des Folgemonats elektronisch
übermittelt werden. Die im entsprechenden Zeitraum angefallenen Leistungen werden sodann zusammengefasst und der fällige Betrag mit einem Zahlungsziel von einem Monat in Rechnung gestellt. Unter Berücksichtigung des von der Stadt Innsbruck
gehandhabten Mahnlaufes ist es daher möglich, dass Erträge aus der Anlieferung von
Baum- und Strauchschnitt oder aus dem Verkauf von Humus, etc. frühestens 6 Wochen nach Rechnungslegung vereinnahmt werden. In diesem Zusammenhang empfahl die Kontrollabteilung, zur Vermeidung von Opportunitätskosten und Einnahmenverlusten die Frequenz der Rechnungslegung zu erhöhen sowie das Zahlungsziel zu
verkürzen.
Im Anhörungsverfahren teilte die Dienststelle mit, dass es keine Einwände bzw. Argumente gegen eine Verkürzung der Abrechnungsfrequenz gibt, allerdings seitens der
abrechnenden Stelle aus verwaltungsorganisatorischen Gründen angeraten wird, einen einwöchigen Abrechnungszeitraum nicht zu unterschreiten. Weiters merkte der
zuständige Sachbearbeiter an, dass die Vorgabe eines Zahlungszieles von einem Monat der generellen Praxis der Finanzabteilung der Stadt Innsbruck entsprach.

ZI. KA-00437/2008

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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