Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2008

/ Ausgabe: 2008_02-Feber.pdf

- S.206

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¾

Die von der Stadt Innsbruck getätigten Transferzahlungen entsprachen ihrer Höhe nach nicht den Vorschreibungen durch die ILL. So wurden zum Beispiel am
16.5.2007 statt der vorgeschriebenen € 254.065,86 von der Dienstelle
€ 300.000,00 für Betriebskosten überwiesen. Die nächste Vorschreibung durch
die Gesellschaft erfolgte erst mit 19.7.2007.

¾

Die Bedeckung der von der IIG übernommen Betriebskostenvorschreibungen erfolgte lt. Anweisung über den AO-Haushalt im Rahmen der Transferzahlungen für
die Bau- und Errichtungskosten der Integrierten Landesleitstelle. Nach Ansicht
der Kontrollabteilung sind Zahlungen für Betriebskostenvorschreibungen eindeutig dem Ordentlichen Haushalt zuzurechnen.

¾

In einigen Fällen erfolgten die Transferzahlungen erst Wochen und Monate nach
der Vorschreibung durch die ILL.

¾

Trotz vorhandener Budgetmittel 2006 (inkl. Nachtragskredit) wurde die Betriebskostenvorschreibung IV. Quartal nicht zur Gänze beglichen.

¾

Die Höhe der von der ILL vierteljährlich angeforderten Vorschreibungsbeträge
konnte von der Kontrollabteilung rechnerisch nicht nachvollzogen werden, da
hierfür erforderliche Unterlagen, wie Budgets und Generalversammlungsprotokolle nicht vorhanden waren. Auch der zuständige Sachbearbeiter konnte der Kontrollabteilung diesbezüglich keine Auskunft erteilen.

In ihrer Stellungnahme teilte die MA IV der Kontrollabteilung mit, dass mit dem zuständigen Geschäftsführer von der ILL eine Besprechung durchgeführt wurde, bei der
entsprechende Konkretisierungen erfolgten und die Empfehlungen der Kontrollabteilung insgesamt abgearbeitet wurden.
Auf das Ergebnis oben angeführter Besprechung angesprochen, gab die MA IV im
Zuge des Follow up 2007 folgendes bekannt:
¾ Die Vorlage von Betriebskostenabrechnungen und Rechnungsabschlüssen wird
laufend eingefordert.
¾ Die Zahlung der Betriebsbeiträge erfolgt nach betragsmäßiger Anforderung. Diese
wird im Hinblick auf die Beschlusslage (GV) geprüft.
¾ Eine Zahlung im AO-Haushalt war nur am Beginn notwendig, da auch Investitionen im Bereich EDV-Ausstattung damit bezahlt wurden.
¾ Ab dem Jahr 2007 erfolgen Zahlungen ausschließlich gemäß den Beschlüssen der
Generalversammlung.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde entsprochen.

ZI. KA-00437/2008

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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