Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2009
/ Ausgabe: 2009_05-Mai.pdf
- S.42
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Wasserkraft AG (TIWAG) ausgegangen
werden und wurde der Punkt dann auf die
Tagesordnung des Aufsichtsrates gesetzt.
Wegen geändertem Projektziel und
Befassung des Aufsichtsrates sah die
Innsbrucker Kommunalbetriebe AG (IKB)
keine Notwendigkeit zur Information von
Stadtsenat und Gemeinderat. Auch nicht
über die für 31.3.2009 geplante Beschlussfassung im Gemeinderat der
Gemeinde Rum.
Der vom Vorstand der Innsbrucker
Kommunalbetriebe AG (IKB) befragte
Vorstandsvorsitzende der Tiroler Wasserkraft AG (TIWAG), Dr. Wallnöfer, habe
dann am 30.3.2009, einen Tag vor der
Aufsichtsratssitzung am 31.1.2009,
mitgeteilt, dass er zur Wahrung der
Interessen der Erdgas Tirol GesmbH
(TIGAS) dem Antrag des Vorstandes der
Innsbrucker Kommunalbetriebe AG (IKB)
nicht zustimmen werde. Zur Abklärung der
weiteren Vorgangsweise wurde der Antrag
von der Tagesordnung des Aufsichtsrates
der Innsbrucker Kommunalbetriebe AG
(IKB) zurückgezogen.
Dr. Wallnöfer habe sich bei seinem "Veto“
zur geplanten Kooperation der Innsbrucker
Kommunalbetriebe AG (IKB) auf den
Kooperationsvertrag Innsbrucker Kommunalbetriebe AG (IKB) - Tiroler Wasserkraft
AG (TIWAG) - Erdgas Tirol GesmbH
(TIGAS), der auf Fernwärme anzuwenden
sei, berufen. In Punkt 12.4. heißt es:
"Gemeinsames Ziel ist es, in der kommunalen Wärmeversorgung unter Rücksichtnahme auf den Energieträger Erdgas
zusammenzuarbeiten. Auch die Einbindung von eventuellen Anlagen zur
Ökostromerzeugung der im Elektrizitätswirtschafts- und Organisationsgesetzes
geforderten 4 %-Quote ist Gegenstand
möglicher Kooperationen. Besonders soll
sich die Zusammenarbeit auf Planung,
Akquisition, Errichtung und Betrieb von
Wärmeversorgungs- und -verteilanlagen
sowie Anlagen zur Kraft-Wärme-Kopplung
beziehen."
Die Kooperationsregelung ist Folge der
Einbringung des Gasgeschäftes der
Innsbrucker Kommunalbetriebe AG (IKB)
in die Tiroler Wasserkraft AG (TIWAG).
GR-Sitzung 14.5.2009
Beschlüsse werden einstimmig im
Kooperationsausschuss gefasst. Dieser
besteht aus sämtlichen Vorstandsmitgliedern der Tiroler Wasserkraft AG (TIWAG)
und der Innsbrucker Kommunalbetriebe
AG (IKB). Wenn keine Beschlussfassung
zustande kommt, kann ein Schiedsgericht
eingeschaltet werden.
In diesem speziellen Fall, habe sich die
Tiroler Wasserkraft AG (TIWAG) auf die
Bestimmungen dieses Vertrages berufen
und die Innsbrucker Kommunalbetriebe
AG (IKB) sei bestrebt, eine einvernehmliche Lösung mit der Tiroler Wasserkraft AG
(TIWAG) herbeizuführen.
Auf Basis der (neuen seit 14.3.2009
vorliegenden) Studie seien Überlegungen
hinsichtlich einer Beteiligung anzustellen.
Dann hätten die entsprechenden Organbeschlüsse zu erfolgen. "Wir sind - laut
Frau Bürgermeisterin - sehr weit."
Die Frau Bürgermeisterin möge - auch als
EigentümervertreterIn der Innsbrucker
Kommunalbetriebe AG (IKB) - folgende
dringende Anfrage dazu beantworten:
1.
In der Anfragebeantwortung vom
16.4.2009 hat es auf die Frage "Welche Magistratsdienststellen oder städtischen Organe wurden vom Abgehen
von Biomasse und Hinwendung zu
industrieller Abwärme wann informiert?" geheißen: "(…) wurde laut EMail vom 8.6. oder 8.7.2008 von der
geplanten Änderung von Biomasse
auf Abwärme informiert."
Da die Person/Dienstsstelle, die
informiert wurde, sowie der genaue
Zeitpunkt der Information - Juni oder
Juli 2008 - trotz mehrmaligem Nachhören unseres Mitschnittes unverständlich ist: Wer genau wurde wann
genau im Jahr 2008 per E-Mail von
der geplanten Änderung von Biomasse auf Abwärme informiert?
2.
Wie in der letzten Anfragebeantwortung mitgeteilt, liegt die abgeänderte
Machbarkeitsstudie seit 14.3.2009
vor. Wie sieht diese in groben Zügen
aus und wann wird sie dem Stadtsenat bzw. dem Gemeinderat vorgelegt?