Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2009
/ Ausgabe: 2009_05-Mai.pdf
- S.44
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5.1. Wurde der Kooperationsausschuss
mit der gegenständlichen Frage befasst?
ses ein "Deadlock wegen Vorfragenbeantwortung", eine Vorfragenentscheidung durch einen Experten
(Schiedsgutachter) durchgeführt werden.
5.2. Wenn nein, warum nicht, wo man sich
doch seitens der Tiroler Wasserkraft
AG (TIWAG) auf den Kooperationsvertrag berufen hat?
Das Koordinationskernteam besteht
aus vier bis sechs Mitgliedern, je zur
Hälfte von Innsbrucker Kommunalbetriebe AG (IKB) und Tiroler Wasserkraft AG (TIWAG) nominiert. Es koordiniert und überwacht die Arbeitsgruppen, leistet Hilfestellung, (...) und
ist Anlaufstelle für Konfliktlösungen.
Es tagt mindestens monatlich und
berichtet mindestens vierteljährlich
über seine Tätigkeit und Fortgang der
Arbeitsgruppen.
5.3. Wenn ja, warum wurde kein "Deadlock wegen Vorfragenbeantwortung"
gemäß 4.2.8 Kooperationsvertrag siehe unten - durchgeführt?
6.
In Punkt 4. des Kooperationsvertrages wird die Organisation der Kooperation zwischen Innsbrucker Kommunalbetriebe AG (IKB), Tiroler Wasserkraft AG (TIWAG) und Erdgas Tirol
GesmbH (TIGAS) geregelt. Demnach
wurden zur Vorbereitung, Durchführung und Überwachung der Kooperationsprojekte ein Kooperationsausschuss, das Kooperationskernteam
(KKT) und Prüfungs- bzw. Umsetzungsteams (Arbeitsgruppen) eingesetzt.
Der Kooperationsausschuss besteht
aus sämtlichen Vorstandsmitgliedern
von Tiroler Wasserkraft AG (TIWAG)
und Innsbrucker Kommunalbetriebe
AG (IKB). Er erstellt die Standards
und die konkrete Ausgestaltung der
Kooperationsprojekte und schlägt die
zur Zielerreichung notwendigen Maßnahmen vor. Der Vorsitz wechselt
quartalsweise zwischen Tiroler Wasserkraft AG (TIWAG) und Innsbrucker
Kommunalbetriebe AG (IKB). Der
Ausschuss fasst seine Beschlüsse
einstimmig.
Wird keine Einstimmigkeit erzielt,
muss jedes Mitglied sein Abstimmungsverhalten begründen und insbesondere darlegen, warum sein Abstimmungsverhalten den im Vertrag
geregelten Grundsätzen und Standards entspricht.
Wenn im Kooperationsausschuss
Meinungsverschiedenheiten zwischen
den Vertretern der Innsbrucker Kommunalbetriebe AG (IKB) und der Tiroler Wasserkraft AG (TIWAG) herrschen, kann auf Begehr von zwei Mitgliedern des Kooperationsausschus-
GR-Sitzung 14.5.2009
Die Arbeitsgruppen entwickeln gemäß
Vorgaben des Kooperationsausschusses Kooperationsmaßnahmen,
bereiten Entscheidungen vor, prüfen
Kooperationsmaßnahmen. Sie sind je
zur Hälfte aus MitarbeiterInnen von
der Innsbrucker Kommunalbetriebe
AG (IKB) und Tiroler Wasserkraft AG
(TIWAG) bzw. Erdgas Tirol GesmbH
(TIGAS) besetzt.
6.1. Wie oft und zu welchen Themen hat
der Kooperationsausschuss in den
Jahren 2007/2008 und 2009 bisher
getagt?
6.2. Wie oft und bei welchen konkreten
Kooperationsfragen wurde bisher im
Kooperationsausschuss keine Einstimmigkeit erzielt?
6.3. Wie oft und zu welchen konkreten
Kooperationsfragen musste ein
"Deadlock wegen Vorfragenbeantwortung" durchgeführt werden?
6.4. Aus wie vielen Personen besteht das
Koordinationskernteam und um welche Personen handelt es sich dabei?
6.5. Wie viele und welche Arbeitsgruppen
gibt es zurzeit?
7.
Wie viele Vorhaben der Innsbrucker
Kommunalbetriebe AG (IKB) wurden
seit Abschluss des Kooperationsvertrages zwischen Innsbrucker Kommunalbetriebe AG (IKB), Tiroler Wasserkraft AG (TIWAG) und Erdgas Tirol
GesmbH (TIGAS) im Jahr 2002 unter