Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2009
/ Ausgabe: 2009_05-Mai.pdf
- S.55
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Die Olympia-Sport- und Veranstaltungszentrum Innsbruck GesmbH (OSVI) wurde
mit der Organisation der Fan-Zonen der
EURO 08 beauftragt. Die über die
Olympia-Sport- und Veranstaltungszentrum Innsbruck GesmbH (OSVI) abgerechneten Kosten konnten jedoch nicht zur
Gänze durch die Einnahmen aus den FanZonen abgedeckt werden, da ein erheblicher Teil noch nicht vom Verein "Innsbruck
- Tirol 08" beglichen wurde. Nur wenn
diese nicht abgerechneten Leistungen im
ausgewiesenen Ausmaß überwiesen
werden, ist aus der Organisation der FanZonen ein positiver Deckungsbeitrag für
die Olympia-Sport- und Veranstaltungszentrum Innsbruck GesmbH (OSVI) in der
Höhe von insgesamt zirka € 140.000,-erzielbar. Dieser (möglicherweise erzielbare) Deckungsbeitrag liegt jedoch erheblich
unter dem vereinbarten Deckungsbeitrag
von € 350.000,--.
Eine besondere Rahmenbedingung für
den Betrieb der Olympiahalle und des
400 m-Eisrings ist die Betriebspflicht der
Anlagen. In der Generalvereinbarung
zwischen Bund, Land Tirol und Stadt
Innsbruck vom 25.5.1999 stimmt die Stadt
Innsbruck einer Verbücherung der
Verpflichtung, die Olympiahalle für die
Dauer von 30 Jahren sowie den 400 mEisring für die Dauer von 15 Jahren zu
betreiben, ausdrücklich zu. Die Betriebspflicht wurde als Reallast eingetragen und
erlangte mit 1.1.2000 ihre Wirksamkeit.
Der Betrieb des Eisschnelllaufrings am
jetzigen Standort bedeutet hohe laufende
Kosten aufgrund der ungünstigen klimatischen Situation.
Die Aufwendungen für Energie haben
einen erheblichen Anteil an Stromliefervertrag den Gesamtaufwendungen der
Olympia-Sport- und Veranstaltungszentrum Innsbruck GesmbH (OSVI). Durch die
Errichtung eines Contracting-Vertrags
sollten Kosteneinsparungen realisiert
werden. Nach Ansicht des Landesrechnungshofes ist der Wärme- und Stromliefervertrag mit der Innsbrucker Kommunalbetriebe AG (IKB) als Lieferauftrag gem.
§ 5 Bundesvergabegesetz (BVergG) 2006,
BGBl. I Nr. 17/2006 idgF zu werten. Für
das Jahr 2008 wurden bis zum Prüfungszeitpunkt zirka € 270.000,-- für die Wärmeund Stromlieferung aus dem ContractingGR-Sitzung 14.5.2009
Vertrag aufgewendet. Die Direktvergabe
an die Innsbrucker Kommunalbetriebe AG
(IKB) entsprach daher aufgrund des
Auftragswerts nicht den vergaberechtlichen Bestimmungen.
Auch zahlreiche kleinere Baustellen gibt
es: So hat ein bis zum Oktober 2008
bestellter Aufsichtsrat zahlreiche rechtsfreundliche Vertretungen für die OlympiaSport- und Veranstaltungszentrum
Innsbruck GesmbH (OSVI) ausgeübt.
Neben potenzieller Interessenskonflikte
steht eine solche Regelung auch in
Widerspruch zum Privat Corporate
Governance Codex für öffentliche
Unternehmen. Für die Durchführung der
Reinigungsleistungen konnten seitens der
Olympia-Sport- und Veranstaltungszentrum Innsbruck GesmbH (OSVI) keine
gültigen vertraglichen Grundlagen
vorgewiesen werden.
Mit einem Austausch des Geschäftsführers ist es hier nicht getan. Das ganze
bisherige System ist ineffizient und kann
nicht durch irgendwelche kosmetischen
Operationen gerettet werden. Da der
Sportbereich ohnehin strukturdefizitär ist,
wäre es richtig, die Anlagen, die ja
ohnehin ausschließlich mit öffentlichen
Mitteln errichtet, betrieben und erhalten
werden, der sporttreibenden Bevölkerung auch wenn sie das im Rahmen von
Sportvereinen tut - generell unentgeltlich
zur Verfügung zu stellen. Unter Umständen ist die damit erzielbare Kostenersparnis an unnötigen Verwaltungsaufwand
höher als der mit dem derzeitigen System
erzielte Nutzen. Zudem sollte man den
Außen-Eislaufring, für den ja leider
Betriebspflicht besteht, an einen hinsichtlich der Sonneneinstrahlung weniger
belasteten Ort verlegen. Letzteres würde
Unmengen an Energie zur Erhaltung der
Eisfläche sparen. Die Olympia-Sport- und
Veranstaltungszentrum Innsbruck
GesmbH (OSVI) selbst könnte sich dann
auf die Vermarktung des positiven
Veranstaltungssektors und eine reine
Verwaltungstätigkeit beschränken.