Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2006

/ Ausgabe: 2006_09-November.pdf

- S.23

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anderem auch ein Schwimmbad für seine
Gäste errichten möchte. Des Weiteren ist
in diesem Planungsgebiet noch eine
private Bebauung mit inklusive drei
gesonderten Wohneinheiten vorgesehen,
wodurch weiterer Wohnraum für Menschen geschaffen wird.

30.

III 6708/2006
Entwurf des Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. IN - B2/11,
Innsbruck - Innenstadt, Bereich
Wilhelm-Greil-Straße 12 (als Änderung des Bebauungsplanes
Nr. IN - B2, 4. Entwurf, Zeichn.
Nr. 3673), gemäß § 56 Abs. 2
TROG 2006

GR Ing. Krulis: Der Bauausschuss
empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig:
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Bauausschusses vom
13.11.2006:
Die Auflage des Entwurfes des Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. IN - B2/11,
Innsbruck - Innenstadt, Bereich WilhelmGreil-Straße 12 (als Änderung des
Bebauungsplanes Nr. IN - B2, 4. Entwurf,
Zeichn. Nr. 3673), gemäß § 56 Abs. 2
TROG 2006, wird beschlossen.
Gleichzeitig wird gemäß § 68 Tiroler
Raumordnungsgesetz (TROG) der Beschluss über die dem Entwurf entsprechende Änderung des Bebauungsplanes
gefasst, wobei dieser Beschluss jedoch
erst dann rechtswirksam wird, wenn
innerhalb der Auflagefrist keine Stellungnahme zum Entwurf von einer hierzu
berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Bebauungsplanes treten alle im Planungsbereich
vorausgehenden ergänzenden bebauungsplanmäßigen Bestimmungen außer
Kraft.
Es geht hier um den Dachaufbau bei der
Tiroler Versicherung (TILAND) in der
Wilhelm-Greil-Straße.

31.

III 4170/2006
Flächenwidmungsplanentwurf
Nr. RE - F5, Pradl - Reichenau,
Bereich zwischen Reichenauer
Straße, General-Eccher-Straße,
Sillmündung und Inn (als Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr. 80/ev, Zeichn. Nr. 2586),
gemäß § 36 Abs. 2 TROG 2006

GR Ing. Krulis: Während der gesetzlichen
Frist sind keine Stellungnahmen eingegangen.
Während der Auflage des Flächenwidmungsplanes waren Fragen der strategischen Umweltverträglichkeitsprüfung
(SUP), des Schallimmissionsschutzes und
der Erweiterung der Promenadenflächen
an Inn und Sill zu klären.
Hinsichtlich der strategischen Umweltverträglichkeitsprüfungs-Pflicht wurde
festgestellt, dass die gegenständliche
Änderung des Flächenwidmungsplanes
keine erheblichen Umweltauswirkungen
zur Folge hat und somit eine Verpflichtung
zur Durchführung einer Umweltprüfung
gemäß § 64 a Abs. 4 Tiroler Raumordnungsgesetz (TROG) nicht gegeben ist.
Hinsichtlich der Einhaltung der geforderten
Lärmimmissionsgrenzwerte für Wohnen,
wurden in einem schalltechnischen
Gutachten die relevanten Immissionen
untersucht, woraus sich ergab, dass die
Schallschutzmaßnahmen mit handelsüblichen Bauteilen erfolgen können.
Es wurde die Zielsetzung verfolgt, dass im
Gegenzug zur Ermöglichung der Wohnbebauung ein Teil des Areals zur Erweiterung der Promenadenflächen abgetreten
und gestaltet wird. Hinsichtlich der
Gestaltung liegt ein gesamthaftes abgestimmtes Freiflächenkonzept vor. Über die
entsprechenden Bedingungen hinsichtlich
der Abtretungsflächen ist zwischen
Vertretern der Bauträger "Neue Heimat
Tirol" Gemeinnützige Wohnungs- und
Siedlungsgesellschaft GesmbH (NHT) und
ZIMA Wohn- und Projektmanagement
GesmbH und der Stadt Innsbruck verhandelt worden und eine Einigung erzielt
worden.
Der Bauausschuss empfiehlt dem
Gemeinderat einstimmig:

GR-Sitzung 23.11.2006