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Jahr: 2006

/ Ausgabe: 2006_09-November.pdf

- S.30

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- 737 -

mechanisch-biologischen Abfallbehandlung Ahrental (AMBA) verzichtet und
stattdessen im Ahrental lediglich eine
Müllsortieranlage mit anschließender
Verbrennung der heizwertreichen Fraktion
an einem noch nicht feststehenden Ort
Tirols sowie die Verbrennung der Schwerfraktion außerhalb Tirols realisiert werden.
Da dieser Kompromiss unter anderem weit
reichende Fragen nach den (allfällig auch
verlorenen) Kosten für die Innsbrucker
Kommunalbetriebe AG (IKB) und damit die
städtischen Gebührenzahlerinnen bzw.
Gebührenzahler aufwirft,

GesmbH (ATM) nicht bereit gewesen
wären, auch die Nachrotte einzuhausen, um Geruchsbelästigung zu vermeiden. Ist das richtig?
6.

Ist es richtig, dass der Müllkompromiss entweder die Umwandlung der
Deponie Ahrental in eine Verbrennungsschlacke-Deponie oder mittelund langfristig das generelle Aus des
Ahrentals als Mülldeponie zur Folge
hat?

7.

Investitionen in welcher Höhe mit
welchem Refinanzierungszeitraum
wurden seitens der Innsbrucker
Kommunalbetriebe AG (IKB) für den
Ausbau des dritten Deponieabschnittes im Ahrental getätigt?

8.

Wie hoch ist der Anteil der Refinanzierungskosten für diesen Ausbau an
den Müllgebühren?

9.

In welchem Ausmaß handelt es sich
bei den Investitionen für den Ausbau
des dritten Deponieabschnittes angesichts des Müllkompromisses um verlorene Investitionen? Bzw., wie wird
sich die Reduktion des Ahrentals in
eine Verbrennungsschlacke-Deponie
aufgrund der wesentlich geringeren
Menge und des geringeren Volumens
der Schlacke, auf die Refinanzierungskosten und die Müllgebühren
auswirken?

möge die Frau Bürgermeisterin folgende
dringende Anfrage beantworten:
1.

2.

Wann wurde Ihnen als Eigentümervertreterin der Innsbrucker Kommunalbetriebe AG (IKB) der Inhalt des
Müllkompromisses, dessen öffentliche
Präsentation am Freitag, 10.11.2006
erfolgte, bekannt gegeben?
Gemäß § 9 (7) p) der Satzung der
Innsbrucker Kommunalbetriebe AG
(IKB) - Geschäfte und Maßnahmen
des Vorstandes, die jedenfalls nur
nach Genehmigung durch den Aufsichtsrat vorgenommen werden dürfen - fallen auch Abschluss und Auflösung von Verträgen, die wesentlichen Einfluss auf die Strategie und
auf die Grundsätze der Geschäftspolitik des Unternehmens haben, in die
Genehmigungspflicht des Aufsichtsrates. Hat der Aufsichtsrat der Innsbrucker Kommunalbetriebe AG (IKB) den
Müllkompromiss genehmigt? Wenn
ja, wann? Wenn nein, warum nicht?

3.

Warum wurde der Stadtsenat nicht
mit dieser weit reichenden Entscheidung befasst?

4.

Ist es richtig, dass der vorliegende
Kompromiss von der Innsbrucker
Kommunalbetriebe AG (IKB) ausgearbeitet wurde bzw. wie wird die
Rücknahme der mechanisch-biologischen Abfallanlage und die Reduktion auf eine mechanische Sortieranlage begründet?

5.

Immer wieder wurde behauptet, dass
die Innsbrucker Kommunalbetriebe
AG (IKB) - Abfallwirtschaft Tirol Mitte

GR-Sitzung 23.11.2006

10. Wie oder von wem werden allfällige
verlorene Investitionen kompensiert?
11. Die Erweiterung des dritten Abschnittes der Deponie Ahrental um weitere
800.000 m3, wurde bereits bei deren
Errichtung vorbereitet und ist aufgrund bereits getätigter Investitionen
mit verhältnismäßig geringem Aufwand zu realisieren. Steht diese Realisierung auch dann an, wenn der gesamte biogene Abfallanteil nicht deponiert, sondern aus Tirol exportiert
wird?
12. Kosten in welcher Höhe sind der
Innsbrucker Kommunalbetriebe AG
(IKB) bzw. der Abfallwirtschaft Tirol
Mitte GesmbH (ATM) für Gutachten
im Vorfeld und während des UVPVerfahrens für die mechanisch-bio-