Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2008
/ Ausgabe: 2008_06-Juni.pdf
- S.126
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Transferzahlungen
Mit wachsendem Baufortschritt wurden seitens der IIG Zahlungsansuchen für die Teilzahlungen an die Stadt Innsbruck gestellt. In Summe
wurden durch die Stadt Innsbruck € 2,36 Mio. und durch das Land
€ 3,7 Mio. an die IIG bezahlt. Die seitens der IIG gestellten Forderungen betreffend die Sanierung sowie den Um- und Zubau der BFI wurden von der Stadt über dieselbe HHSt. abgewickelt. Für die Sanierung
der BFI wurden durch die Stadt € 2,09 Mio. an Transferzahlungen geleistet.
6 Baudurchführung
Baustellenkoordination,
SiGe-Plan
Nach den Bestimmungen des Bauarbeitenkoordinationsgesetzes wurde
ein Baustellenkoordinator bestellt. Der SiGe-Plan sowie die Baustellenordnung lagen vor und die Protokolle der Baustellenbegehungen waren
lückenlos im Bauakt vorhanden. Gemäß BauKG waren somit die Voraussetzungen zur Durchführung der Bauarbeiten gegeben.
Bauleitung, ÖBA
Die Agenden der technischen und geschäftlichen Oberleitung inkl. der
örtlichen Bauaufsicht (ÖBA) wurden durch Mitarbeiter der IIG
wahrgenommen. Im Zuge der Errichtungsarbeiten wurden wöchentlich
Baubesprechungen abgehalten, welche im Bauakt enthalten waren.
Genehmigung von
Regieleistungen,
Baumeister
Seitens der Baufirma wurden die erbrachten Leistungen in Bautagesberichten, Regieberichten und Aufmassblättern festgehalten. Diese wurden von der Bauleitung unterfertigt und waren gesammelt im Bauakt
enthalten. Bei näherer Durchsicht wurden einige Mängel offenkundig.
Laut Regiebericht der Baufirma des ersten Tages konnte die Baustelleneinrichtung aufgrund noch nicht betriebsbereiter Tore der BFI nicht
ausgeführt werden. Hierfür wurden 6 Mann samt Gerät sowie das Gerät
eines Subunternehmers (LKW ’s und Bagger) ganztätig in Regie abgerechnet und diese Regieleistungen durch die Bauleitung anerkannt.
Bereits am ersten Tag wurden somit unverhältnismäßig viele Regieleistungen genehmigt. Notwendige Regieleistungen sind natürlich in Art
und erbrachter Anzahl zu genehmigen und zu bezahlen, jedoch wurde
mit der Anerkennung sämtlicher seitens der Baufirma vorgebrachten
Regieleistungen diesbezüglich denkbar schlecht in das Bauvorhaben
gestartet.
Gemäß Stellungnahme werde seitens der IIG die Möglichkeit eines Regressanspruches an den Torhersteller geprüft. Dies erscheint aus Sicht
der Kontrollabteilung (knapp 3 Jahre später) jedoch als unrealistisch.
Genehmigung von
Überstunden,
Baumeister
Zl. KA-02244/2008
Durch die Baufirma wurde eine Zusammenstellung der Überstundenmehrleistung zur Bauzeitverkürzung übermittelt. Es handelte sich dabei
um eine Liste in welcher die wöchentlich erbrachten Überstunden der
Mannschaft erfasst worden waren. Im Vergleich zu den in den Bautagesberichten genannten Mannschaftsständen wurde teilweise mehr
Personal auf der Überstundenliste abgerechnet. Die zuviel gelisteten
Überstunden hätten jedenfalls durch die Bauleitung gestrichen, bzw.
nicht genehmigt werden sollen. Laut Stellungnahme wurden von der
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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