Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2009

/ Ausgabe: 2009_11-Dezember.pdf

- S.122

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Gemäß den Angaben des Amtsvorstandes datierte der Vertrag vom
30.8.2007 und war von beiden Geschäftsführern (SCIP und SwcP) unterfertigt worden. Als wesentliches Vertragselement wurde darin die
Bestandzinsregelung für die Nutzung des Beschneiteiches in der Höhe
von € 78.000,-- pro Jahr zuzüglich Umsatzsteuer und Wertsicherung
festgelegt. Im Gegensatz zur Sichtweise der Kontrollabteilung, erschien
der MA IV die unter Zeugen erfolgte Prüfung des Vertrages (Vorhandensein und Inhalt) für die Beantwortung einer Anfrage der Europäischen Kommission als ausreichend.
Der Vertrag stellte faktisch das Hauptargument im Antwortschreiben
zum Auskunftsersuchen der Kommission dar. Es erscheint (nach wie
vor) verwunderlich, dass die genannte Vereinbarung weder der MA IV,
noch der MA I vorliegt. Die seitens des Amtsvorstandes vorgenommene
inhaltliche Prüfung des Vertrages war aus Sicht der Kontrollabteilung
zur Beantwortung einer Anfrage der Europäischen Kommission nicht
geeignet, vielmehr wäre wohl der Vertrag zur Untermauerung der städtischen Sichtweise mit der Beantwortung an die Kommission zu übermitteln gewesen. Die in der Stellungnahme genannte Prüfung fand
zudem im September 2009 statt, die Beantwortung der Anfrage bereits
1,5 Jahre zuvor.
Auf Nachfrage der Kontrollabteilung wurde seitens der MA IV weiters
mitgeteilt, dass für die gegenständliche Subvention kein Subventionsformular gefertigt wurde, sondern diese (lediglich) auf dem Gemeinderatsbeschluss basierte. Mit der Fertigung des Subventionsformulars
unterwirft sich der Subventionswerber den Bestimmungen der Subventionsordnung der Stadt Innsbruck. Darin ist der Stadtmagistrat berechtigt, Auskünfte und Unterlagen jederzeit auf ihre Richtigkeit prüfen zu
lassen. Da die Fördermittel ohne Bindung an die Subventionsordnung
zur Auszahlung gelangten, ging der Stadt Innsbruck somit der formale
Rechtsanspruch auf Akteneinschau verloren.
Eine Ausnahme vom Geltungsbereich der Richtlinien für die Gewährung
von Fördermitteln durch die Stadtgemeinde Innsbruck konnte im gegenständlichen Fall nicht wahrgenommen werden. In diesem Zusammenhang verwies die Kontrollabteilung auf einen Bericht aus dem Jahr
2007. Darin wurde bezüglich einer Subvention, welche pikanterweise
denselben Subventionswerber (damals der SCIP, zum jetzigen Zeitpunkt die SwcP als 100% Tochter des SCIP) betraf, seitens der Kontrollabteilung empfohlen, hinkünftig auf die ausnahmslose Unterfertigung des Subventionsformulars durch den Subventionsempfänger zu
achten. Dies wurde in der damals übermittelten Stellungnahme seitens
der Mag. Abt. V, Sport auch zugesagt. Die gegenständliche Subvention
in der Höhe von € 1,5 Mio. wurde zwar nicht vom Amt für Sport genehmigt, sondern im Gemeinderat beschlossen, jedoch nahm die Kontrollabteilung die vorgefundene Subventionsabwicklung (auch hinsichtlich der geführten Gemeinderatsdebatte zum oben erwähnten Bericht)
mit Verwunderung zur Kenntnis.

Zl. KA-13031/2009

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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