Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2009
/ Ausgabe: 2009_02-Feber.pdf
- S.56
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28.4
Innuferverbauung im Bereich der
Franz-Greiter-Promenade bzw.
Hoher Weg, Bohrungen
(GR Kunst)
3.
GR Kunst: Ich stelle gemeinsam mit
meinem Mitunterzeichner folgende
Anfrage:
Am Samstag, dem 7.2.2009 wurden im
Bereich der Franz-Greiter-Promenade
bzw. des Hohen Wegs auf Höhe der
Fußgängerbrücke von BürgerInnen
Bohrungen beobachtet, welche beidseitig
des Inn an den dort als Uferverbauung
errichteten Mauern durchgeführt wurden.
Dabei wurden drei Fahrzeuge, glaublich
"Robier" sowie Kisten mit Bohrkernen
wahrgenommen.
Tatsächlich ist die Dipl.-Ing. Robier
Baugesellschaft mbH ein mittelständisches Bauunternehmen, das vorwiegend
im Großraum von Graz und hier vor allem
im Hochbau tätig ist. Es werden ungefähr
800 Baustellen pro Jahr durchgeführt, der
Umfang reicht von Einmauern eines
Türstockes bis zum Errichten eines
Wohnhauses.
Die Partnerfirma Tiefbohr Gesellschaft
mbH ist in ganz Österreich als Spezialist
für Aufschluss- und Erkundungsbohrungen
sowie im Brunnenbau tätig. Sie führt unter
anderem Trockenkernbohrungen, Spülbohrungen, Rammkernbohrungen,
Hammerbohrungen und Greiferbohrungen
durch. Das Unternehmen war auch schon
beim Bau des Brenner Eisenbahntunnels
und für die Tiroler Wasserkraft AG
(TIWAG) (Kühtai, Mutterberg, Sulztal) im
Einsatz.
Die Frau Bürgermeisterin wird daher
ersucht, folgende Fragen zu beantworten:
1.
Wurden die oben angeführten
Bohrungsarbeiten von der Stadt Innsbruck oder einem Unternehmen, an
dem die Stadt Innsbruck beteiligt ist,
in Auftrag gegeben?
2.
a)
Wenn ja, aus welchem Grund
wurden diese Bohrungen durchgeführt?
b)
Wenn nein, wer ist befugt, solche
Bohrungen in Auftrag zu geben?
GR-Sitzung 26.2.2009
Besteht hinsichtlich der als Uferverbauung errichteten Mauern entlang
des Inn im oben angeführten Bereich
eine Destabilisierung bzw. eine statische oder sonstige bautechnische
Problemsituation?
4.
a)
Wenn ja, welcher Art sind diese
Probleme und worauf sind sie zurückzuführen?
b)
Wenn ja, besteht eine akute
Gefährdungssituation für Menschen, Tiere oder das umliegende
Siedlungsgebiet?
5.
Stehen die Bohrungen in einem
Zusammenhang mit der Hungerburgbahn?
Kunst und Haager, beide e. h.
28.5
AsylwerberInnen, öffentliche
Leistungen (GR Kunst)
GR Kunst: Ich stelle gemeinsam mit
meinem Mitunterzeichner folgende
Anfrage:
Durch das Bundesgesetz, mit dem die
Grundversorgung von AsylwerberInnen im
Zulassungsverfahren und bestimmten
anderen Fremden geregelt wird (Grundversorgungsgesetz - Bund 2005 - GVG-B
2005) und die Vereinbarung zwischen
dem Bund und den Ländern gemäß
Art. 15a B-VG über gemeinsame Maßnahmen zur vorübergehenden Grundversorgung für hilfs- und schutzbedürftige
Fremde (Grundversorgungsvereinbarung,
BGBl. I Nr. 80/2004) wird die Versorgung
von AsylwerberInnen, Asylberechtigten,
Vertriebenen und anderen aus rechtlichen
oder faktischen Gründen nicht abschiebbare Menschen geregelt.
Der zentrale Abschnitt letztgenannter
Rechtsnorm ist Artikel 6. Demnach
umfasst die Grundversorgung:
1.
Unterbringung in geeigneten Unterkünften unter Achtung der Menschenwürde und unter Beachtung der
Familieneinheit,