Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2008
/ Ausgabe: 2008_10-November.pdf
- S.48
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26.
Beantwortung eingebrachter
dringender Anfragen
26.1
I-OEF 153/2008
Nordpark Errichtungs- und
Betriebs GesmbH, Absetzung
des bisherigen Betriebsleiters
und Abzug des städtischen Mitgliedes in der Lawinenkommission, Folgen, weitere Schritte
(SPÖ)
Bgm.-Stellv. Mag. Dr. Platzgummer teilt
zur dringenden Anfrage der SPÖ (Seite
…) Folgendes mit:
Ich darf vorweg ausführen, dass sich die
Agenden der städtischen Lawinenkommission in der Organisation des Stadtmagistrates Innsbruck bis zum 1.11.2008 in
der Mag.-Abt. II, Allgemeine Bezirks- und
Gemeindeverwaltung befanden und dann
organisatorisch in die Mag.-Abt. II,
Allgemeine Sicherheit, Veranstaltungen
und Gewerbe gewechselt sind.
Ich habe dann von der Zusammensetzung
der Lawinenkommission erfragt und einen
Bericht von der Abteilungsleitung und der
Fachdienststelle erbeten.
Dieser Bericht liegt mir im Moment noch
nicht vor. Er bezieht sich aber gerade auf
die Frage der Lawinenbeobachtung und
Zusammensetzung der Kommission.
Sobald ich den Bericht bekomme, werde
ich ihn dann gerne weiter erläutern.
Zu Frage 1.: Die Bestellung des städtischen Lawinenbeobachters wurde auf
Antrag seiner Stammdienststelle aufgrund
dortiger dienstlicher Notwendigkeiten
aufgehoben.
Zu Frage 2.: Die vollinhaltlich erfüllte
gesetzliche Vorschrift sieht keine besonderen Aufgaben eines Lawinenbeobachters vor. Polizeiliche Interessen wurden
nie von der Lawinenkommission wahrgenommen sondern es waren polizeiliche
Mitglieder in der Lawinenkommission
vertreten. Es war das polizeiliche Interesse selbst, aus der Lawinenkommission
auszuscheiden.
Zu Frage 5.: Dipl.-Ing. Leonhard Steiger
und Ing. Ephräm Unterberger. Beide
verfügen über die gesetzlich erforderliche,
facheinschlägige Ausbildung.
Zu Frage 6.: Es handelt sich um Bernhard
Schlechter, Werner Haberfellner und
Rudolf Theyermann
Zu Frage 7.: Ja, zumal die gesetzlichen
Voraussetzungen erfüllt sind.
Zu Frage 8.: Dipl.-Ing. Steiger ist seit 18
Jahren Mitglied der Lawinenkommission
und verfügt über die erforderliche Ausbildung und Kenntnisse. Die Geschäftsordnung der Lawinenkommission sieht eine
Beschlussfähigkeit bei drei anwesenden
Mitgliedern vor. Es ist daher nicht notwendig, dass alle Mitglieder an allen
Sitzungen teilnehmen. Deshalb hat Dipl.Ing. Steiger nicht bei allen Sitzungen
teilgenommen. Die Sitzungen der Lawinenkommission erfolgen sehr häufig auch
als Rundlaufbeschluss und nicht im
unmittelbaren Zusammentreten der
Kommission.
Zu Frage 9.: Darüber ist hierorts nichts
bekannt.
26.2
I-OEF 156/2008
Ortspolizeiliche Verordnung
über die Erlassung eines Alkoholverbotes, Bestandsaufnahme
(Die Innsbrucker Grünen)
Bgm.-Stellv. Mag. Dr. Platzgummer teilt
zur dringenden Anfrage der Innsbrucker
Grünen (Seite …) Folgendes mit:
Zu Frage 1.: Es wurden 293 Verwaltungsstrafverfahren eingeleitet.
Zu Frage 1.1.: Es betrafen 15 Verfahren
das Gebiet am Bozner Platz.
Zu Frage 2: Es wurden gegen 187
ÖsterreicherInnen, 4 EU-BürgerInnen und
102 Drittstaatsangehörige Strafen
verhängt.
Zu Frage 2.1.: Es wurden Strafen gegen
39 Frauen und 254 Männer verhängt.
Zu Frage 3.: Das ist unbekannt und auch
nicht Gegenstand der Fachdienststelle.
Zu Frage 2.2.: 26 Verfahren gegen
Minderjährige sind anhängig.
Zu Frage 4.: Das ist unbekannt und auch
nicht Gegenstand der Fachdienststelle.
Zu Frage 2.3.: Grundsätzlich wird eine
Strafverfügung in der Höhe von € 100,--
GR-Sitzung 20.11.2008