Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2005
/ Ausgabe: 2005_07-Juli.pdf
- S.34
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Land Tirol und auch die Stadt Innsbruck dafür ausgesprochen, den planenden Ansatz zu wählen. Das heißt, dass man in die Zukunft blickt, was wir
benötigen und wie wir Raumordnung in den nächsten zehn Jahren machen
wollen. Weil wir uns aus vielen guten Gründen für den planenden Ansatz
entschieden haben, sollten wir prinzipiell bei diesem Ansatz bleiben und
nicht anlassbezogen von dem abweichen. Das ist der erste Punkt.
Der zweite Punkt: Es gibt eine Studie des Landes Tirol, die
lautet, wem das Land bzw. die Gründe in Tirol gehören. Es wurde darin
untersucht, wer die großen Grundeigentümer sind. Ich kann Ihnen sagen,
dass dies wenige sind. Wenige haben die großen Flächen. Letztlich geht es
um die Frage, wie wir mit dieser relativ kleinen Gruppe, die die relativ großen Flächen hat, umgehen. Ich möchte mit einer Mär aufräumen. In der
Raumordnung und in der Raumordnungspolitik wird niemand enteignet.
Wir nehmen niemandem etwas weg. Wir verändern allenfalls die Nutzung.
Nutzungsänderung heißt nicht, jemandem etwas wegnehmen,
sondern aus einem Grund entweder einen wertvolleren oder einen weniger
wertvollen Grund zu machen. Die Leute bleiben weiterhin im Grundbuch
und man nimmt niemandem Grund und Boden weg, nur wird das immer
fälschlicherweise so dargestellt. Jetzt komme ich zum Punkt: Der Hauptgrund ist Folgender, dass wir eine ungerechte Grundbesteuerung haben. Ich
kenne die Grundsteuer A, die für landwirtschaftlichen Grund ganz nieder
ist. Ich kenne die Grundsteuer B für nicht landwirtschaftlichen Grund,
nämlich für Baugrund. Die Grundsteuer B ist wesentlich höher.
Es gibt jetzt eine Ausnahme: Wenn Bauern im Rahmen des
landwirtschaftlichen Betriebes Bauland bewirtschaften, dann bezahlen sie
dafür die ganz niedere Grundsteuer A. Das heißt, dass es für Bauern ganz
billig ist, Bauland zu horten, weil sie praktisch keine Grundsteuer zahlen,
obwohl sie viel Bauland haben. Es gab im Jahr 2001 eine beschlossene Regierungsvorlage in der Regierung, die gerade noch den Ausschuss erlebt
hat und dann wurde das Ganze mit Bauernlobby vom Tisch gefegt. Wenn
man allein diese Grundbesteuerung ändern würde, dann wären die Bauern
vor die Situation gestellt, dass sie entweder für das viele Bauland, das sie
haben, die hohe Grundsteuer B wie alle anderen Bürger auch, bezahlen oder ...
GR-Sitzung 14.7.2005