Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2007

/ Ausgabe: 2007_06-Juni.pdf

- S.178

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Bezahlung des Hauptmietzinses verpflichtete. Der Mietvertrag wurde
über eine Laufzeit von 20 Jahren, beginnend mit 1.1.2006, abgeschlossen. Für die gesamte Vertragslaufzeit ergibt sich aus heutiger Sicht
ohne Berücksichtigung der vertraglich vereinbarten Indexanpassung
ein Hauptmietzins in Höhe von € 121.024,00 zzgl. USt.
Die Betriebs- und Heizkosten von jährlich € 5.932,70 zzgl. USt sind lt.
Mietvertrag von der Mieterin - MK Wilten – zu begleichen. Sowohl die
diesbezüglichen Kosten des Jahres 2006 als auch jene des Jahres 2007
wurden der Mieterin am Subventionswege seitens der Stadtgemeinde
Innsbruck rückerstattet. Unter der Annahme, dass die Betriebs- und
Heizkosten auch in Hinkunft subventioniert werden, ergibt sich daraus
unter Einschluss der bisherigen Subventionen ein Gesamtbetrag in Höhe von € 142.394,80.
Im Rahmen der Recherchen der Kontrollabteilung wurde auffällig, dass
zum abgeschlossenen Mietvertrag der gem. § 28 Abs. 2 lit. o IStR erforderliche Stadtsenatsbeschluss nicht eingeholt wurde. Im Anhörungsverfahren wurde vom Büro der Frau Bürgermeisterin mitgeteilt, dass
inzwischen der Stadtsenat in seiner Sitzung vom 18.4.2007 – nach Behandlung im Ausschuss für Finanzen und Subventionen (Sitzung vom
10.4.2007) – dem Mietvertragsabschluss nachträglich zugestimmt hat.
Außerdem wurde die Angelegenheit vom Gemeinderat in seiner Sitzung
vom 19.4.2007 zustimmend behandelt.
Weiters merkte die Kontrollabteilung kritisch an, dass die gegenständliche Auszahlungsanordnung über die HH.-Stelle 894000-700000 – Veranstaltungszentren und Vereinsheime – Mietzinse abgewickelt wurde.
Beim vorgeschriebenen Betrag handelt es sich nach Meinung der Kontrollabteilung jedoch nicht um gewöhnliche Mietkosten der Stadtgemeinde Innsbruck, sondern vielmehr um eine „indirekte Subvention“ an
die Musikkapelle Wilten, weshalb die Kontrollabteilung in ihrer Empfehlung die budgetäre und verwaltungstechnische Verarbeitung als Subvention empfahl. Im Anhörungsverfahren teilte das Amt für Finanzverwaltung und Wirtschaft dazu mit, dass die Stadtgemeinde Innsbruck
Zahlungspflichtige aus dem Mietvertrag sei und daher Vorschreibungen
direkt an die Stadt gerichtet wären und somit direkt mit der IIG & Co
KEG verrechnet würden.
Rechnungsgrundlagen

Eingesehen wurden mehrere Rechungen der MA III, Grünanlagen Friedhöfe betreffend die Transportkosten von Müllcontainern sowie
Deponiekosten. Den Auszahlungsanordnungen lagen als Rechnungsgrundlage diverse nicht unterfertigte Lieferscheine bei, weshalb eine
Verifizierung der verrechneten Leistungen nicht möglich war. Auf Anfrage der Kontrollabteilung wurde mitgeteilt, dass nachdem die Container entleert waren eine Feststellung der ordnungsgemäßen Auftragserledigung insofern möglich war, als dass die Container ja leer waren.
In der Stellungnahme des Referenten führte dieser aus, dass die Transportfirma den Container zur Deponie liefere und bei dieser Fahrt kein

Zl. KA-02075/2007

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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