Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2008
/ Ausgabe: 2008_09-Oktober.pdf
- S.127
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67.6
Verkauf der Anteile der Innsbrucker Kommunalbetriebe AG
(IKB) an die Tiroler Wasserkraft
AG (TIWAG) für die Stadt Innsbruck, Veranlagung, Maßnahmen
(GR Kunst)
GR Kunst: Ich stelle gemeinsam mit
meinem Mitunterzeichner folgende
Anfrage:
Aufgrund der weltweiten Krisenereignisse
im Zusammenhang mit den BörsenSpekulationen, die zu einer Krise von USBanken und Versicherungen sowie zu
einer dramatischen, auch Europa erfassenden Weltwirtschaftskrise führten, stellt
sich die Frage, in welchen Anlageformen
und bei welchen Banken oder internationalen Versicherungen das Geld (rund
€ 110 Mio) aus dem Verkauf der Anteile
der Innsbrucker Kommunalbetriebe AG
(IKB) an die Tiroler Wasserkraft AG
(TIWAG) für die Stadt Innsbruck sichergestellt ist.
Die Frau Bürgermeisterin möge daher
folgende Fragen beantworten:
1.
Wie wurden die Erlöse aus dem
Rechtsgeschäft, das zwischen der
Innsbrucker Kommunalbetriebe AG
(IKB) und Tiroler Wasserkraft AG
(TIWAG) abgeschlossen wurde, veranlagt?
2.
Welche Rendite ist mit welchen
Anlageformen aus diesem Rechtsgeschäft garantiert?
3.
Hat die Stadt Innsbruck bereits
Maßnahmen gesetzt, um allfällige
Verluste aufgrund der gewählten Anlageform abzusichern?
4.
Wer trägt die Verantwortung für die
Veranlagung und bestehen allenfalls
Regressmöglichkeiten im Falle eines
Verlustes?
5.
Ist die Sicherheit für die Pensionsrückstellungen gewährleistet?
6.
Sind in die Geschäfte mit den
Anlagegeldern der Stadt Innsbruck
auch Unternehmen, insbesondere
Banken wie die City-Bank, involviert?
7.
Können Sie als Bürgermeisterin und
Finanzreferentin der Stadt Innsbruck
garantieren, dass es für die Gelder
GR-Sitzung 23.10.2008
der Stadt Innsbruck aus den IKBAktien-Verkäufen keinerlei Risiko
gibt?
Kunst und Haager, beide e. h.
67.7
Brenner Basistunnel (BBT),
Deponierung des Aushubmaterials, Stand der Gespräche und
Verhandlungen (GR Kunst)
GR Kunst: Ich stelle gemeinsam mit
meinem Mitunterzeichner folgende
Anfrage:
Beim Bau des Brenner Basistunnels (BBT)
wird eine große Masse an Ausbruchsmaterial vorhanden sein. Laut Edikt in der
Tiroler Tageszeitung vom 30.9.2008 wird
Ausbruchsmaterial von mehreren
100.000 m3 anfallen. Wie aus dem Bericht
der Abteilung Raumordnung des Amtes
der Tiroler Landesregierung hervorgeht, ist
geplant, dieses Material an verschiedenen
Standorten im Bereich des Wipptales zu
deponieren. Die Deponieräume befinden
sich auf öffentlichen Grundstücken, die
sowohl Agrargemeinschaften als auch
Gemeinden wie auch Privaten gehören.
Durch das Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes (VfGH) im Rechtsstreit
zwischen den Gemeinden und Agrargemeinschaften, ist ein völliges Umdenken in
der Gestaltung von Nutzungsrechten und
Nutzungsverträgen sowie aus früherer Zeit
wie auch in der Gegenwart und Zukunft
notwendig geworden.
Die Stadt Innsbruck betreffend, ergibt sich
durch den Plan, im südlichen Bereich des
Ahrentales eine Aushubdeponie für den
Bau des Brenner Basistunnels (BBT) zu
gestalten, die Perspektive, dass alle
Rechte der Stadt Innsbruck bei den neuen
Verträgen gewahrt werden müssen. Bei
der derzeitigen Mülldeponie im Ahrental
und den Verträgen rund um diese, sind
durch das Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes (VfGH) eine Reihe von
Rechtsfragen offen, die noch zu klären
sein werden.
Um solche Unsicherheiten in Zukunft zu
vermeiden, muss mit der Brennerbasistunnel-Gesellschaft (BBT SE) umfassend
verhandelt werden und auch die Besitzund Eigentumsrechte an den künftigen