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Jahr: 2008

/ Ausgabe: 2008_09-Oktober.pdf

- S.156

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Betreffend den im Kaufvertrag vereinbarten Ratenzahlungsplan sind
Zinsen im Ausmaß von 3 % p.a. vorgesehen, wobei die Zinsen ab
1.1.2006 zu berechnen und aus dem jeweilig fälligen Betrag bis zum
Zahltag zu ermitteln sind.
Finanzielle Abwicklung

Aufgrund der im Kaufvertrag festgeschriebenen Zahlungsmodalitäten
hat die Kontrollabteilung deren Abwicklung für die Jahre 2006, 2007
und 2008 (bis zum Prüfungszeitpunkt Juni 2008) einer Prüfung unterzogen.

Verifizierung
Restbuchwerte

Zur Verifizierung des ausgewiesenen Restbuchwertes zum 1.1.2006 in
Höhe von € 11.785.453,99 hat die Kontrollabteilung die dem Kaufvertrag angeschlossene Fahrzeugliste herangezogen, welche die entsprechenden Detailinformationen der verkauften Fahrzeuge enthielt. Auf
Grund dieser Angaben konnte die Kontrollabteilung die Richtigkeit der
von der IVB berechneten Restbuchwerte sämtlicher Busse und ihrer
Adaptierungen bestätigen.
Darüber hinaus wurden stichprobenartig 20 Busse samt den dazugehörigen Adaptierungen und Umbauten ausgewählt und anhand der jeweiligen Eingangsrechnungen bzw. internen Arbeitsaufträge anlässlich des
Kaufes und Umbaues der Fahrzeuge die Höhe des von der IVB ausgewiesenen Anschaffungswertes überprüft. Auch hier ergab sich kein Anlass für etwaige Beanstandungen.

Prüfung
Ratenzahlungsplan

Von der IVB wurde auf Basis der im Kaufvertrag festgesetzten Zahlungsbedingungen ein Tilgungsplan erstellt, in dem die vierteljährlich zu
leistenden Zahlungen sowie die dabei anfallenden Zinsen bis zur gänzlichen Bezahlung des Kaufpreises im Jahr 2011 berechnet worden sind.
Im Zuge der Durchsicht der diesbezüglichen Rechnungen der Jahre
2006, 2007 sowie des erstes Quartals 2008 wurde auffällig, dass der
Inn-Bus für das erste und zweite Quartal 2006 keine Zinsen vorgeschrieben worden sind. Der Grund dafür war nach Auskunft des Prokuristen der IVB, dass der Verkauf der Busse lt. Kaufvertrag rückwirkend
mit 1.1.2006 erfolgte, der gegenständliche Vertrag jedoch erst am
14.6.2006 unterfertigt worden war.

Ermittlung Zinsbeträge
Beanstandung

Im Nachvollzug der von der IVB quartalsweise berechneten Zinsbeträge
stellte die Kontrollabteilung fest, dass die Ermittlung der Zinsen auf
Basis der Zinsberechnungsmodalität klm/365 vorgenommen worden ist.
Aufgrund des Umstandes, dass es sich beim Jahr 2008 um ein Schaltjahr handelt, wären nach Meinung der Kontrollabteilung die Zinsen für
das Jahr 2008 mit 366 Zinstagen - anstatt der in der Berechnung der
IVB verwendeten 365 - zu ermitteln gewesen.
Es ergab sich somit im Jahr 2008 unter Zugrundelegung von 366 Tagen
ein Differenzbetrag von € 368,69 zu Gunsten der Inn-Bus. Der Unterschiedsbetrag für das bereits bezahlte erste Quartal 2008 belief sich
auf € 75,88.

Zl. KA-06120/2008

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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