Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2008

/ Ausgabe: 2008_09-Oktober.pdf

- S.189

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bearbeitet worden wäre. Inzwischen sei jedoch die Aktenführung auf
den neuesten Stand gebracht worden.
Taggeld für Ausbildungsveranstaltungen
der Freiwilligen Feuerwehreinheiten

Ausgehoben wurde eine Auszahlungsanordnung an die Freiwillige Feuerwehr Arzl über € 100,00 für die Teilnahme eines Feuerwehrmitglieds
am „Grundlehrgang“ an der Landesfeuerwehrschule Tirol. Auf Rückfrage der Kontrollabteilung wurde mitgeteilt, dass den Freiwilligen Einheiten von der Berufsfeuerwehr für die Teilnahme an Ausbildungslehrgängen ein einheitlicher Tagsatz in Höhe von € 20,00 refundiert wird.
Nachdem eine schriftliche Grundlage (Richtlinie, Aktenvermerk) zu dieser Vorgangsweise nach Mitteilung des zuständigen Sachbearbeiters
nicht existierte, empfahl die Kontrollabteilung im Sinne der Transparenz
und Nachvollziehbarkeit, die diesbezüglich bestehenden und gehandhabten Auszahlungskriterien im Rahmen eines Aktenvermerkes schriftlich festzuhalten. Entgegen der anfänglichen Auskunft des Sachbearbeiters teilte die Berufsfeuerwehr im Rahmen des Anhörungsverfahrens
mit, dass die Auszahlungsmodalitäten – wie von der Kontrollabteilung
angeregt – bereits seit 20. Juni 2006 in Form eines Aktenvermerkes
verschriftlicht worden sind.
Weiters wurde auffällig, dass die der Auszahlung zugrunde liegende
Teilnahmebestätigung mit 26.11.2007 datiert war, die Tagsatzauszahlung jedoch aus Budgetmitteln des Jahres 2008 vorgenommen worden
ist. Die Kontrollabteilung empfahl im Sinne des Grundsatzes der Jährlichkeit des Budgets, die organisatorischen Voraussetzungen für eine
künftig periodenreine Erfassung und Verbuchung von Aufwendungen
dieser Art zu schaffen. Die Berufsfeuerwehr teilte dazu mit, dass die
Kommandanten der Freiwilligen Einheiten Innsbrucks nochmals aufgefordert werden, Teilnahmebestätigungen bis spätestens 31. Dezember
einzureichen, andernfalls keine Vergütung mehr erfolgen werde.

Druckkostenbeiträge
bzw. -zuschüsse

Zl. KA-09775/2008

Die Kontrollabteilung beanstandete 3 vom Büro der Frau Bürgermeisterin angewiesene Auszahlungsanordnungen für Druckkostenbeiträge
bzw. –zuschüsse über insgesamt € 2.250,00, welche budgetär über die
Voranschlagspost 1/000000-457000 Gemeinderat – Druckwerke verarbeitet worden sind. Konkret bemerkte die Kontrollabteilung, dass es
sich bei den den jeweiligen Auszahlungsanordnungen zugrunde liegenden Verwendungen (Druckkostenbeitrag anlässlich 100-Jahr-Jubiläum
bzw. 30-jährigem-Bestandsjubiläum und Druckkostenzuschuss für eine
Verbandszeitung) nicht um Druckwerke im Sinne der Bestimmungen
des Kontierungsleitfadens für Gemeinden und Gemeindeverbände handelte. Vielmehr stellten die getätigten Auszahlungen Subventionen im
Sinne der städt. Subventionsordnung bzw. gegebenenfalls einmalige
Unterstützungen bzw. Spenden der Stadtgemeinde Innsbruck dar.
Demgemäß hätte deren Abwicklung über die in den städt. Subventionstöpfen zur Verfügung stehenden Mitteln bzw. im Rahmen der Verfügungsmittel der Frau Bürgermeisterin zu erfolgen. Das Büro der Frau
Bürgermeisterin teilte im Rahmen seiner Stellungnahme mit, dass man
von der Richtigkeit der Buchungen ausgegangen sei, zumal von der
Buchhaltung – auch in ähnlichen Fällen - keine Ermahnungen erfolgten.

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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