Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2005
/ Ausgabe: 2005_03-Maerz.pdf
- S.33
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Selbst wenn hinsichtlich der Arbeitsqualität und der Arbeitssituation der Bediensteten viel verbessert wurde, stimmt das alles und wurde
dies auch nicht bestritten. Es geht jetzt darum, dass die Beschäftigten von
einer Gesellschaft bürgerlichen Rechtes, die von Stadt Innsbruck und Land
Tirol zu jeweils 50 % getragen wurden - es ist allgemein bekannt, dass
dann beide Gesellschafter zu 100 % bei einer Gesellschaft bürgerlichen
Rechtes haften - in eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung übertragen
werden. Dabei gibt es andere Rechtsverhältnisse, andere Mitbestimmungsverhältnisse und andere Haftungsverhältnisse. Dass die Beschäftigten zu
Recht sagen, dass sie erstens Rechte, zweitens auch noch Bedürfnisse haben und dass es drittens auch noch das Arbeitsverfassungsgesetz gibt, ist
meiner Meinung nach nicht so weit von der Hand zu weisen. Das ist daher
völlig zu Recht von GR Buchacher erfolgt.
Mag. Verdross hat auch seinerseits gesagt, dass offensichtlich
schon ein gewisser Nachholbedarf gegeben ist. Ich denke, dass es auch im
Sinne des Gesetzes notwendig ist, diese Gespräche zu führen und vor der
tatsächlichen Gründung der Gesellschaft mit beschränkter Haftung auch
abzuschließen.
Ich glaube, StR Dr. Gschnitzer, dass der tatsächliche Gründungsakt mit der Unterzeichnung des Gesellschaftsvertrages und der Eintragung ins Handelsgesetzbuch erfolgt. Es besteht daher auch noch die Gelegenheit diese Gespräche im Sinne der Beschäftigten abzuschließen und
zu machen. Darauf hat GR Buchacher völlig zu Recht hingewiesen.
(Bgm.-Stellv. Mag. Dr. Bielowski: Daher ist das auch nicht ungesetzlich,
denn es sind noch sechs Monate bis zu dem Zeitpunkt.)
Lieber Bgm.-Stellv. Mag. Dr. Bielowski, es fallen mitunter Wörter in diesem Gemeinderat, die vielleicht im strengen Sinn des Gesetzes nicht zutreffend sein mögen. Das kommt aber auch aus den Mündern von anderen
Personen. Ich mag es daher nicht so stehen lassen, dass GR Buchacher
vorgeworfen wird, dass er zu unrecht ungesetzlich gesagt hat. Er hat seine
Warnpflicht wahrgenommen, das darf, soll und muss er. Nur darum handelt
es sich.
Ich glaube, dass noch Zeit genug ist, das auch im Sinne der
Belegschaft abzuschließen. Ich darf hier auch meine diesbezügliche Bitte
GR-Sitzung 31.3.2005