Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2005

/ Ausgabe: 2005_03-Maerz.pdf

- S.37

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dass das jetzt unterschriftsreif ist und die Frau Bürgermeisterin quasi jederzeit unterschreiben darf und diese nach dem Arbeitsverfassungsgesetz vorgeschriebenen Gespräche noch nicht stattgefunden hätten.
Auch wenn Bgm.-Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger Recht hat, dass
der rechtsgültige Gründungsakt und der maßgebliche Zeitpunkt die tatsächliche Gründung und nicht die Beschlussfassung ist. Aber vielleicht können
wir uns doch in Ruhe darauf einigen, dass wir heute ziemlich einvernehmlich wie ich bis jetzt höre, Eckpunkte eines Vertrages, von dem wir auch
gehört haben, dass diese in den letzten zwei Wochen von verschiedenen
Versionen fortgeschritten ist, per Grundsatzbeschluss bekräftigen. Wir sollten die ausgearbeitete Endfassung noch einmal in den Gemeinderat bekommen. Es werden auch in dieser Zeit, wie aus der Wortmeldung von
Mag. Verdross zu entnehmen war, die vom Arbeitszeiterfassungsgesetz
vorgeschriebenen Verhandlungen mit der Belegschaftsvertretung stattfinden werden.
Ich nehme an, bevor wir den endgültigen Vertrag bekommen,
kann jeder von uns, der das will, den Betriebsratsvorsitzenden anrufen und
sich erkundigen, ob dieser einverstanden ist oder ob es noch irgendwelche
Beschwerden gibt, über die noch Gespräche zu führen sind. Ich sage es
noch einmal: Dadurch, dass der dritte Punkt des Beschlussantrages mit dem
wir als Gemeinderat den Schlusspunkt gesetzt hätten und nur mehr die Unterzeichnung erfolgt wäre, die in einigen Punkten eine Blankovollmacht gewesen wäre, weggekommen ist, ist auch das von GR Buchacher angesprochene Problem entschärft. Wenn GR Buchacher gesagt hätte, dass der Beschluss rechtswidrig gewesen wäre, dann hätte ich das auch für einen Unfug gehalten. Zu warnen und zu sagen, bevor wir das endgültig beschließen, sollen wir an das Arbeitsverfassungsgesetz denken, das halte ich weder für unsittlich, unzulässig, noch sonst etwas. Es ist auch ganz richtig,
dass GR Buchacher das gesagt hat. Der Ausdruck gesetzwidrig war in dem
Zusammenhang sachlich falsch, aber die Warnung war berechtigt.
Es macht dies die Zustimmung zu den ersten zwei Punkten des
Beschlussantrages für mich umso leichter, dass der dritte Punkt des Beschlussantrages, der doch eine Pauschalermächtigung für noch ungeklärte
Punkte gewesen wäre, von der Tagesordnung verschwunden ist.

GR-Sitzung 31.3.2005