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Jahr: 2005

/ Ausgabe: 2005_03-Maerz.pdf

- S.66

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ist ja überhaupt keine Frage. Es gibt keinen, der uns die Pistole vor die Nase hält und sagt, dass wir unterschreiben müssen, aber es ist tatsächlich ein
enormer Zwang gegeben. Es handelt sich hier um eines der größten, wichtigsten und teuersten Projekte, manche würden sagen Prestige-Projekte, der
Stadtgemeinde Innsbruck. Es besteht daher natürlich ein massiver Druck.
Es heißt in diesem von mir erwähnten Punkt weiters, dass die
Bestimmung des Kaufpreises den beiseitigen wirtschaftlichen Vorstellungen entspricht. Das ist natürlich die glatte Unwahrheit. Meinen wirtschaftlichen Vorstellungen entspricht der Kaufpreis überhaupt nicht. Aber, wenn
wir die Nordkettenbahn bauen wollen, werden wir die "Krot" schlucken
müssen. Auch dieser Passus im Kaufvertrag ist für mich nicht nachvollziehbar, aber die Juristen werden vielleicht sagen, dass dies in einem Kaufvertrag stehen muss, denn das sind Routinebestimmungen.
Es heißt dann in diesem Passus weiter - das muss man sich
alles auf der Zunge geradezu zergehen lassen - dass sämtliche Vertragsteile
auf das Recht verzichten, diesen Kaufvertrag wegen Irrtums - na gut, das
kann man akzeptieren - oder Verkürzung über die Hälfte des wahren Wertes anzufechten. Wenn das nicht in diesem Kaufvertrag stehen würde, dann
könnte man natürlich diesen sofort anfechten und ein Verkehrswertgutachten einholen. Ich bin überzeugt, dass der Preis dann weit unter der Hälfte
dieses Wertes anzusetzen wäre.
Es ist dies wirklich eine schwierige Entscheidung, die nicht
nur Bauchschmerzen, sondern auch Kopfschmerzen verursacht. Aber es ist
das auch eine Gratwanderung zwischen einer Gewissensentscheidung und
der Politik des gerade noch machbaren oder der Politik des vertretbaren. Es
war für unsere Fraktion eine äußerst schwierige Entscheidung. Ich darf sagen, dass wir - ich habe das Stichwort Bauchweh schon vor der Wortmeldung von GR Mag. Fritz aufgeschrieben - so eine Entscheidung wohl nur
mit Bauchweh treffen können.
Ich darf auch noch die Verquickung von privatem und öffentlichem Recht ansprechen. Das ist etwas, was natürlich eine Stadtgemeinde
Innsbruck an und für sich - ich möchte fast sagen grundsätzlich - nicht tun
sollte. In dem Fall, auch das haben wir uns im Detail angesehen, ist die gewünschte Widmung zu 2/3 wahrscheinlich vertretbar. Im mittleren Bereich

GR-Sitzung 31.3.2005