Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2005

/ Ausgabe: 2005_03-Maerz.pdf

- S.99

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- 376 -

ten Gesellschaften für Dienstleistungen, bei denen es eine hohe öffentliche
Verantwortung gibt. Die strategische Verantwortung für das kann man
nicht aus der Hand geben und dem Selbstlauf der Betriebswirtschaft überlassen. Das heißt noch lange nicht, dass man eine Gegengeschäftsführung
installieren will.
Bgm.-Stellv. Mag. Dr. Bielowski hat auf die Gründungsbeschlüsse verwiesen und das ist genau einer dieser Punkte. Sozialpflichtigkeit bei der Umsetzung der städtischen Vermögensverwaltung, des Hauseigentums, der Verwaltung der Mietwohnungen ist ein hehres Wort. Was
das in Zahlen und strategisch in der Unternehmensführung heißt, wird man
einem Unternehmen auch sagen müssen und nicht nur der Fantasie und
Kreativität des Geschäftsführers überlassen können. Ein früherer Geschäftsführer hat das in seiner unermesslichen Kreativität so ausgelegt, dass
er die Mieten bis zu einer gesetzlich erlaubten Höchstgrenze "hinaufgeschnalzt" hat, ohne den Stadtsenat auch nur zu fragen. Das steht auch im
Bericht der Kontrollabteilung. Der derzeitige Geschäftsführer hat gesagt,
dass er das nicht macht und den Stadtsenat fragen wird.
Was dieses fromme Wort jetzt umgesetzt in die Geschäftsstrategie als Korridor, den ich mit Zahlen auch fassen kann, bedeutet, muss
schon der Eigentümer vorgeben, der nicht als Eigentümer und Verantwortlicher für die gesellschaftlichen Folgen der Tätigkeit seiner ausgegliederten Gesellschaften abgedankt hat. Ich habe jetzt eine potentielle Konkurrenz zwischen Innsbrucker Stadtbau GesmbH und entsprechender Bautätigkeit der Firmengruppe Innsbrucker Immobilien GesmbH & Co KEG
(IIG) erwähnt.
Hier kann ich nur noch einmal wiederholen: Potentiell von der
Strategie oder von der Entfaltungsmöglichkeit her, kann laut Auskunft des
Geschäftsführers die IIG-Gruppe solche Dinge machen. Ob sie diese Fähigkeiten entwickeln und das auch in Konkurrenz zur Innsbrucker Stadtbau
GesmbH tun soll oder nicht, wird man bitte nicht der unermesslichen Kreativität des Geschäftsführers überlassen können, sondern als Eigentümer klar
und deutlich sagen müssen. Ich erinnere an seine Aussage, dass er das auch
schon gefragt hat, aber bisher noch keine Antwort erhalten hat.

GR-Sitzung 31.3.2005