Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2005
/ Ausgabe: 2005_03-Maerz.pdf
- S.158
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zigkeitsgesetz - wie wir alle wissen - die Möglichkeit, unter bestimmten
Umständen von vorneherein eine Befristung einzusetzen. Ich glaube, dass
ich hier nicht weiter argumentieren muss, um diesen Antrag nicht zu entsprechen. (Beifall)
StR Dr. Pokorny-Reitter: Wir haben heute in einem anderen
Zusammenhang schon über die Sicherheit diskutiert. Sicherheit ist etwas,
was bei unserer Bevölkerung zunehmend zu einem zentralen Thema wird.
Sicherheit bezieht oder erstreckt sich auf alle Bereiche des Lebens; nicht
nur auf Sicherheit im öffentlichen Raum, in Parkanlagen oder bei der Altersabsicherung, sondern auch auf Sicherheit beim Wohnen bzw. auf die
soziale Sicherheit.
Wenn dieser Antrag angenommen werden würde - ich hoffe,
dass das nicht der Fall sein wird -, dann wäre das ein Angriff auf die soziale Sicherheit, den wir nicht akzeptieren können und stark bekämpfen müssen. Wir leben leider, GR Mag. Kogler, in keiner Gesellschaft, wo man sagen kann, dass die Familiensituation nach drei Jahren stabil ist, die Einkommen exorbitant gewachsen sind und die Familien sich ohne weiteres
eine Übersiedelung, eine neue Einrichtung oder Wohnungen auf dem freien
Markt - die um ein Drittel teurer sind - leisten können. Leider ist es nicht
so, sondern das ist, egal welches Alter es betrifft, eine Illusion. Bei älteren
Personen wissen wir genau, dass es hier genauso Armut wie bei Alleinerzieherinnen bzw. Alleinerziehern gibt.
GR Mag. Kogler soll mir erklären, wie Pensionisten, die ein
Leben lang in einer städtischen bzw. gemeinnützigen Wohnung gewohnt
haben und eine Mindestpension in der Höhe von € 670,-- inklusive Ausgleichszulage haben, auskommen sollen. Man kann diesen Leuten nicht
sagen, dass es uns zwar Leid tut, aber wir möchten den Mietvertrag nur befristen bzw. wenn er abgelaufen ist, müssen sie sich am privaten Wohnungsmarkt um eine Wohnung umsehen. Wie soll man dies den jungen
Menschen und den Familien erläutern? Ich lade GR Mag. Kogler gerne ein,
sich die Einkommenssituation jener Leute anzusehen, die sich in der Mag.Abt. IV, Wohnungsvergabe für eine städtische gemeinnützige Wohnung
anmelden. Hier könnte ich mir vorstellen, dass GR Mag. Kogler dann unter
Umständen zu einer anderen Meinung kommt.
GR-Sitzung 31.3.2005