Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2005

/ Ausgabe: 2005_03-Maerz.pdf

- S.160

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men lässt und man letztlich kaum eine Chance hat, diese Wohnung freizubekommen. Wenn man das insgesamt betrachtet, ist der Nachteil wesentlich geringer, als wenn man es zulassen würde, dass diese Verträge befristet
werden. Ich halte das für absolut falsch und das wäre ein absolut unsozialer
Weg, den eine Kommune auf gar keinem Fall gehen sollte. (Beifall)
GR Grünbacher: Ich bin über diesen Antrag auch verwundert.
Wenn man im Mietbereich soziale Treffsicherheit will, könnte man auch
bei den Eigentumswohnungen beginnen, dass die Eigentümer, wenn sich
ihre Einkommensverhältnisse verändern, ihr Wohnbaudarlehen sofort zurückzahlen müssen. Grundsätzlich müssen wir dafür sein, dass Mietwohnungen nicht jene Leute massiv treffen, die zu den gut verdienenden Leuten zählen. Jene Leute, die im Laufe des Lebens mehr verdienen, zahlen
auch den vollen Mietzins, der in der Stadt Innsbruck nicht mehr so sozial
ist.
Ich erinnere an Mietwohnungen die zwischen € 750,-- und
€ 800,-- Miete kosten. Wir müssen deshalb froh sein, dass es Leute gibt, die
den Mietzins auch ohne Mietzinsbeihilfe zahlen können. Ich finde diesen
Antrag grundsätzlich abstrus und bitte diesen aus sozialen und praktischen
Erwägungen abzulehnen. Nur, weil man sich im Einkommensbereich
knapp über dem Nabel bewegt, heißt das noch lange nicht, dass man sich in
den Bereich der Privaten begeben kann, wo Unsicherheit gegeben ist. Im
privaten Bereich bekommt man kaum Mietverträge für zehn Jahre, sondern
es werden nur Mietverträge für drei Jahre abgeschlossen. Das heißt, dass
man permanent übersiedeln und neu einrichten müsste. GR Mag. Kogler,
ich bin oft Deiner Meinung, aber hier muss ich leider "nein" sagen.
Bgm.-Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger: Ich bin zwar nicht für diesen
Antrag, aber ich muss GR Mag. Kogler doch ein wenig helfen, da ich seinen Antrag nicht ganz so kritisch sehe, weil er durchaus auch positive soziale Aspekte und Seiten hat. In unserer Stadt - das ist durchaus auch auf andere Städte, wahrscheinlich in ganz Europa, zu übertragen - gibt es eine
Scheidungsquote von 50 %.
Es gibt sehr häufig Situationen, wo sich Ehepaare und Lebensgemeinschaften, die eine entsprechend große Wohnung bekommen
haben, trennen. Dann bleibt eine Person in einer zu großen Wohnung und

GR-Sitzung 31.3.2005