Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2004

/ Ausgabe: 2004_02-Feber.pdf

- S.31

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eingehalten wurde, wie zum Beispiel die Tragung der Infrastrukturkosten
und eine saubere Abrechnung.
Auf dieser Basis soll die Diskussion geführt werden. Die Verträge sollen so abgeschlossen werden, dass sie dem Bauwerk entsprechen.
Das heißt nicht, dass man das Bauwerk an sich kritisiert; das tut niemand.
GR Dr. Lamprechter: Zur tatsächlichen Berichtigung! StR
Dr. Patek, Sie haben sich mit Ihrer Wortmeldung selbst ad absurdum geführt: Zuerst monieren Sie, dass ich gesagt hätte, Verträge wären unnötig
und fragen, warum ich fordere, dass Verträge rechtzeitig abgeschlossen
werden, und dann fordern Sie selbst den Abschluss von Verträgen. Man
kann Ihnen wirklich nicht folgen.
Am 5.2.2004, dem Tag der Sitzung des Kontrollausschusses,
ist noch kein neuer Mietvertrag vorgelegen. Dieses Faktum war der Grund
dafür, dass ich gesagt habe, man möge zukünftig dafür sorgen, dass solche
Verträge rechtzeitig abgeschlossen werden und die Stadt Innsbruck mehr
Möglichkeiten hat, auf den Vertragspartner Druck auszuüben, damit die
Dinge dem Vertrag entsprechend durchgeführt werden.
Zweitens hat man nach dem Abschluss eines Vertrages zumindest die Möglichkeit, diesen einzuklagen. Das bietet der Stadt Innsbruck einen gewissen Schutz. Das ist ein wesentlicher Punkt, den sich die öffentliche Hand vorbehalten kann.
Bgm.-Stellv. Mag. Dr. Bielowski: Zur tatsächlichen Berichtigung! StR Dr. Patek verwechselt zwei Begriffe aus dem Vertrag, und zwar
die "Erschließungskosten" und die "Infrastrukturkosten". Erstere werden
dem Österreichische Schiverband (ÖSV) oder der Bergisel BetriebsgesmbH selbstverständlich wie jedem anderen Bauwerber vorgeschrieben und
sind von diesen zu tragen. Unter dem Begriff Erschließungskosten sind aber nicht die Infrastrukturkosten zu verstehen, die zum Beispiel durch die
Hinführung des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV), die Errichtung
einer Haltestelle, eines Fußweges usw. entstehen. Ich bitte diese Begriffe in
Zukunft zu unterscheiden.
GR Haller: Zur tatsächlichen Berichtigung! Ich habe nicht von
jenem Betrag in der Höhe von € 31.500,-- gesprochen, der an Miete angefallen ist, sondern von jenen ATS 15 Mio, - ich spreche in Schilling, weil

GR-Sitzung 26.2.2004