Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2012
/ Ausgabe: 2012_08-Juli.pdf
- S.55
Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.
Gesamter Text dieser Seite:
- 419 -
18.
V 4825/2012
Novelle zur Verordnung über den
Verpflegungs- und Betreuungsbeitrag für den Betreuungsteil
ganztägiger Schulformen - Elternbeitragsverordnung
Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer referiert den
Antrag des Stadtsenates vom 20.6.2012:
Der Novelle der Elternbeitragsverordnung
wird gemäß Beilage zugestimmt.
Das ist eine sehr erfreuliche Entwicklung
für die Eltern und Familien in unserer
Stadt. Der Höchstbetrag von € 40,-- für die
Haupt- und neuen Mittelschulen sowie
Polytechnischen Schulen und den
Höchstbetrag von € 70,-- für Volks- und
Sonderschulen werden auf € 35,-- reduziert. Das ist die Voraussetzung, um die
entsprechenden Fördergelder zu erhalten.
Das wird für die Familien eine erfreuliche
Minderung des Beitrages bringen.
StR Pechlaner: Die Stadt Innsbruck hat
sich zum Ziel gesetzt, die schulische
Nachmittagsbetreuung im allgemeinen
Pflichtschulbereich entsprechend zu forcieren.
Es ist nicht nur die Erweiterung des Betreuungsangebotes vorgesehen, sondern
auch die Betreuungsdauer. Im letzten
Schuljahr haben wir in den
26 Tagesschulen insgesamt
1.240 Jugendliche betreut. Für das kommende Schuljahr haben sich bereits über
1.400 Jugendliche angemeldet.
Ich glaube, dass wir mit dieser Verordnung
ein deutliches Zeichen dafür setzen, dass
wir hier mehr Kinder gut pädagogisch betreut haben wollen, denn das ist eine Halbierung der bisherigen Kosten.
Die Frau Bürgermeisterin hat bereits darauf hingewiesen, das der wichtigste Partner für das Bildungsministerium die Gemeinden sind. Im Zuge einer 15a Vereinbarung, werden bis zum Jahr 2015
€ 16,8 Mio, die vom Land Tirol an die Gemeinden gehen, zur Verfügung gestellt.
In diesem Zusammenhang möchte ich auf
einen Beschluss, den wir letzte Woche im
Stadtsenat beschlossen haben, hinweisen.
Wir haben beschlossen, dass die Kosten
für die Horte deutlich reduziert werden,
nämlich um über 40 %. Bisher war eine
GR-Sitzung 12.7.2012
Summe von € 102,-- zu bezahlen. Diese
Summe wurde auf € 59,-- im Monat reduziert. So wie bisher bleiben Ermäßigungsmöglichkeiten bestehen. Wenn ein
Hort ein oder zwei Tage lang besucht wird,
kostet das € 40,-- im Monat. Das ist ein
deutliches Zeichen in Richtung Vereinbarkeit von Familien und Berufen.
Ich darf Sie bitten, dieser Verordnung die
Zustimmung zu geben.
Beschluss (einstimmig):
Der Antrag des Stadtsenates vom
20.6.2012 (Seite 419) wird angenommen.
Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer übernimmt
den Vorsitz von Bgm.-Stellv.in
Mag.a Pitscheider.
GR Carli referiert die Anträge des Ausschusses für Finanzen, Subventionen und
Beteiligungen vom 3.7.2012:
19.
Infrastrukturausgaben, Freigabe
über 50 % laut Punkt 8. der Ausführungsbestimmungen
Beschluss (einstimmig):
Die Infrastrukturausgaben, Freigabe über
50 % laut Punkt 8. der Ausführungsbestimmungen werden gemäß Beilage genehmigt.
20.
Nachtragskredite zum ordentlichen Haushalt 2012
Beschluss (einstimmig):
Die Nachtragskredite zum ordentlichen
Haushalt 2012 werden gemäß Beilage genehmigt.
21.
Nachtragskredit zum außerordentlichen Haushalt 2012
Beschluss (einstimmig):
Der Nachtragskredit zum außerordentlichen Haushalt 2012 wird gemäß Beilage
genehmigt.