Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2012
/ Ausgabe: 2012_08-Juli.pdf
- S.84
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teilung des Planungsmehrwertes, den wir
anlässlich des Flächenwidmungsplanes zu
führen haben, nach Kräften für die Interessen der Stadtgemeinde Innsbruck einsetzen werde, auch wenn ich das Projekt
ursprünglich nicht befürwortet habe.
Auflagefrist keine Stellungnahme zum
Entwurf von einer hiezu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird.
Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer: Das kann ich
ausdrücklich bestätigen, weil wir diese
Woche in einer sehr gut vorbereiteten
Runde ein wichtiges Gespräch sowohl mit
der Verwaltung als auch mit der Politik geführt haben.
Entwurf des Flächenwidmungsplanes Nr. SM - F8, Wilten, Bereich Tierheim Mentlberg, Völser
Straße (als gänzliche oder teilweise Änderung der Flächenwidmungspläne Nr. SM - F1 und
Nr. SM - F6), gemäß § 36 Abs. 2
Tiroler Raumordnungsgesetz
(TROG) 2011
Beschluss (einstimmig, bei Stimmenthaltung GRÜNE; 8 Stimmen):
Der Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
3.7.2012 (Seite 447) wird angenommen.
32.
III 6125/2012
Entwurf des Örtlichen Raumordnungskonzeptes (ÖROKO)
Nr. SM - Ö32, Wilten, Bereich
Tierheim Mentlberg, Völser Straße (als Änderung des Örtlichen
Raumordnungskonzeptes
{ÖROKO} 2002), gemäß § 32 Tiroler Raumordnungsgesetz
(TROG) 2011
Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer: Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnbau
und Projekte empfiehlt dem Gemeinderat
einstimmig:
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
3.7.2012:
Die Auflage des Entwurfes des Örtlichen
Raumordnungskonzeptes (ÖROKO)
Nr. SM - Ö32, Wilten, Bereich Tierheim
Mentlberg, Völser Straße (als Änderung
des Örtlichen Raumordnungskonzeptes
{ÖROKO} 2002), gemäß § 32 Tiroler
Raumordnungsgesetz (TROG) 2011, wird
beschlossen.
Gleichzeitig wird gemäß § 70 Tiroler
Raumordnungsgesetz (TROG) der Beschluss über die dem Entwurf entsprechende Änderung des Örtlichen Raumordnungskonzeptes (ÖROKO) gefasst,
wobei dieser Beschluss jedoch erst dann
rechtswirksam wird, wenn innerhalb der
GR-Sitzung 12.7.2012
33.
III 6126/2012
Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer Die geforderten vertraglichen Vereinbarungen liegen
vor.
Der Ausschuss für Stadtentwicklung,
Wohnbau und Projekte empfiehlt dem
Gemeinderat einstimmig:
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
3.7.2012:
Die Auflage des Entwurfes des Flächenwidmungsplanes Nr. SM - F8, Wilten, Bereich Tierheim Mentlberg, Völser Straße
(als gänzliche oder teilweise Änderung der
Flächenwidmungspläne Nr. SM - F1 und
Nr. SM - F6), gemäß § 36 Abs. 2 Tiroler
Raumordnungsgesetz (TROG) 2011, wird
beschlossen.
Gleichzeitig wird gemäß § 70 Tiroler
Raumordnungsgesetz (TROG) der Beschluss über die dem Entwurf entsprechenden Änderungen des Flächenwidmungsplanes gefasst, wobei dieser Beschluss jedoch erst dann rechtswirksam
wird, wenn innerhalb der Auflagefrist keine
Stellungnahme zum Entwurf von einer
hierzu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Flächenwidmungsplanes treten alle im Planungsbereich vorausgehenden Widmungen außer Kraft.