Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2012
/ Ausgabe: 2012_08-Juli.pdf
- S.93
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- 457 -
GR Haager: Ich kann mir nicht vorstellen,
dass die Stadt Innsbruck diese Grundfläche jemals bekommen wird.
Ich möchte mich daher bei diesem und
den nächsten beiden Tagesordnungspunkten wegen Befangenheit der Stimme
enthalten.
Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer: Grundsätzlich hat GR Haager nicht ganz unrecht.
Wir sprechen hier über private Gründe. Es
wurde jahrelang darüber diskutiert, inwieweit eine Freihaltung erforderlich und notwendig ist. Man muss sich schon bewusst
sein, dass dies für die bestehenden Häuser und Wohnungen ein sehr großer Eingriff ist. Derzeit besteht die Grundstücksgrenze direkt hinaus zur Sill. Es fallen mir
viele Rad- und Fußwege ein, die logischerweise vor diesem Projekt zu realisieren wären. Im Zuge der Bearbeitung ist es
aus Sicht der Mag.-Abt. III, Stadtplanung,
sicher richtig, diese Freihaltung zu fordern.
Diese elf vorliegenden Unterschriften sind
sicher begründet. Dies stellt einen größeren Eingriff in die Wohn- und Lebenssituation der Menschen, wie beim Wohn- und
Pflegeheim Olympisches Dorf, dar.
Mehrheitsbeschluss (bei Stimmenthaltung
von GR Haager wegen Befangenheit;
1 Stimme, gegen RUDI und FPÖ;
6 Stimmen):
Der Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
3.7.2012 (Seite 456) wird angenommen.
45.
III 1398/2012
Bebauungsplan Nr. PR - B4,
Pradl, Bereich zwischen Sillufer
und Anton-Eder-Straße, Anzengruber- und Burgenlandstraße,
Ressel- und Roseggerstraße
sowie Amraser Straße, gemäß
§ 56 Abs. 1 Tiroler Raumordnungsgesetz (TROG) 2011
Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer: Während der
gesetzlichen Frist sind elf Stellungnahmen
eingegangen. Zwei weitere Stellungnahmen sind verspätet eingetroffen. Alle liegen dem Akt im Original bzw. in Kopie bei.
Die Stellungnahmen richten sich gegen
unterschiedliche grundstücksbezogene
Festlegungen - offene Bauweise, AnordGR-Sitzung 12.7.2012
nung der Baugrenzlinie, Höhen und Straßenfluchtlinie - sowie gegen den Abbruch
der Häuser Amraser Straße Nrn. 26 und
28. Ein Großteil der Stellungnahmen wurden auch zum gleichzeitig vorgelegten
Flächenwidmungsplan Nr. PR - B8 eingebracht.
Die Stellungnahmen wurden im Bericht
der Mag.-Abt. III, Stadtplanung, der dem
Akt beiliegt, ausführlich behandelt und im
Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnbau
und Projekte beraten. Es wird festgestellt,
dass teilweise im Sinne der Einwände für
einzelne Teilbereiche neue Planentwürfe
erstellt werden können. In diesem Sinn
wird der Beschluss des oben genannten
Bebauungsplanes, um diese Teilbereiche
verkleinert, vorgeschlagen.
Der Ausschuss für Stadtentwicklung,
Wohnbau und Projekte empfiehlt dem
Gemeinderat einstimmig,
den Bebauungsplan Nr. PR - B4, Pradl,
Bereich zwischen Sillufer und Anton-EderStraße, Anzengruber- und Burgenlandstraße, Ressel- und Roseggerstraße sowie Amraser Straße verkleinert um die Bereiche Amraser Straße Nrn. 26 und 28;
Hunoldstraße Nrn. 3, 3a, 12 und 14, zwischen Hörmannstraße, Knollerstraße, Anzengruberstraße und Hunoldstraße; Resselstraße Nrn. 9, 11 und Anzengruberstraße Nrn. 3, 5 und 7, gemäß § 56 Abs. 1
Tiroler Raumordnungsgesetz
(TROG) 2011, zu beschließen.
Der Beschluss erfolgt gemäß § 66 Abs. 5
Tiroler Raumordnungsgesetz (TROG)
unter der aufschiebenden Bedingung,
dass dem Flächenwidmungsplan die nach
§ 67 Abs. 2 erforderliche aufsichtsbehördliche Genehmigung erteilt wird.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Bebauungsplanes treten alle im Planungsbereich
vorausgehenden bebauungsplanmäßigen
Bestimmungen außer Kraft.
StR Mag. Fritz: Die von der Frau Bürgermeisterin angesprochenen Häuser sind
die beiden Gebäude der Innsbrucker Immobilien GesmbH & Co KG (IIG) am Brückenkopf hinter dem Kaffee Eisgrotte. Die
Einsprüche weisen unter anderem darauf
hin, dass die Häuser einen industriearchäologischen oder kulturgeschichtlichen Wert haben, da es um die ehemali-