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Jahr: 2009

/ Ausgabe: 2009_04-April.pdf

- S.53

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- 259 -

Grundeigentümer die Zustimmung (die
genannte Fläche ist von der Stadt
Innsbruck angepachtet) vom Abschluss
des Deponiegenehmigungsverfahrens
beim Harterhof abhängig gemacht. Sobald
ein rechtskräftiger Bescheid vorliegt, hat
Bgm.-Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger einen
neuen Anlauf zugesagt.

senat vorgelegt, bzw. worin liegen
allfällige Verzögerungen dafür?
5.

In Beantwortung einer weiteren Anfrage
der Innsbrucker Grünen im Feber 2009
teilte Bgm.-Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger mit,
dass der Bescheid für die Deponie zwar
rechtskräftig sei, der Grundeigentümer
jedoch erst nach Abschluss aller Verfahren (auch der strafrechtlichen) bereit sei,
erneut Gespräche aufzunehmen.
Wenige Tage nach der Gemeinderatssitzung vom Feber 2009 wurde dann von
Bgm.-Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger bekannt
gegeben, dass der Grundeigentümer
überhaupt nicht mehr bereit sei, auf der
von der Stadt Innsbruck angemieteten
Spielplatzfläche einen Teich zuzulassen,
weshalb seitens der Mag.-Abt. III, Grünanlagen, ein alternativer Standort auf
stadteigenem Grund gegenüber dem
Generationenspielplatz von Lohbach I
angedacht sei.
Die Frau Bürgermeisterin möge daher den
zuständigen Referenten Bgm.-Stellv. Dipl.Ing. Sprenger erneut mit der Beantwortung
einer dringenden Anfrage zur Causa
Amphibienteich Hötting - West und den
Umweltreferenten StR Dipl.-HTL-Ing. Peer
mit der Beantwortung von Frage 6.
betrauen:
1.

Mit welcher Begründung lehnt der
Grundeigentümer auch im Falle des
Abschlusses aller Verfahren in Zusammenhang mit der rechtswidrig
durch ihn aufgeschütteten Deponie
die Errichtung eines Amphibienteiches am westlichen Ende des Lohbachspielplatzes ab?

2.

Wo genau befindet sich der angedachte Alternativstandort in städtischem Besitz?

3.

Wie ist der Stand der Planungen für
diesen Alternativstandort?

4.

Wann wird das konkrete Projekt für
diesen Alternativstandort dem Stadt-

GR-Sitzung 16.4.2009

Da für die heurige Amphibienlaichzeit
noch kein Teich nördlich der Westspange zur Verfügung stehen wird, ist
es notwendig, die vom nördlichen
Hang zu ihren Laichplätzen am Areal
der technischen Universität wandernden Erdkröten mittels Amphibienzäunen und durch einen die Westspange
unterführenden Tunnel zu den Teichen am Technikareal zu leiten. Der
im Zuge von Lohbach II errichtete
Amphibientunnel hat sich als zu tief
situiert erwiesen, weshalb er für die
Kröten in der Zeit hohen Grundwasserstandes unpassierbar ist.
Welche Auflagen wurden seitens der
Naturschutzbehörde den Bauträgern
Neue Heimat Tirol und Stadtbau erteilt, bzw. welche Möglichkeiten bieten diese an, um bis zur Errichtung
eines Teiches nördlich der Westspange die Wanderung und damit
den Erhalt der für Innsbruck so einzigartigen Amphibienpopulation zu
gewährleisten?

6.

Laut Anfragebeantwortung vom
November 2008 sei eine Erhebung
des Ist-Zustandes des Lohbaches
bzw. seiner ursprünglichen Quelle
durch die ARGE Limnologie GmbH im
Laufen. Diese soll Grundlage für ein
Gesamtkonzept zur Renaturierung
des gesamten Lohbaches sein.
Wie ist der Stand dieser Untersuchungen, wann ist mit einem Ergebnis
zu rechnen und wann wird dieses den
Lohbachbetreuungsinitiativen vor Ort
(Nachbar Lohbach, Wasserwacht,
usw.) vorgelegt bzw. mit der Umsetzung begonnen?

Mag.a Schwarzl, Mag. Fritz, Hof,
Dr.in Krammer-Stark, Linser und
Mag.a Schindl-Helldrich, alle e. h.