Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2009
/ Ausgabe: 2009_04-April.pdf
- S.63
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Eine Überlegung war, dass die Betriebsführung an die Innsbrucker Soziale
Dienste gemeinnützige GesmbH (ISD)
übertragen wird. Der Verein bleibt dabei
bestehen und nur der Betrieb wird von der
Innsbrucker Soziale Dienste gemeinnützige GesmbH (ISD) geführt. Damit würde
die Haftung und Verantwortung wegfallen.
Die MitarbeiterInnen, insbesondere die
Leiterin und in weiterer Folge der Betriebsart, haben diese Lösung nicht sehr
goutiert. Da hat man meiner Meinung nach
sehr viel "Motivationsarbeit" geleistet und
die MitarbeiterInnen, HeimbewohnerInnen
und Angehörige aufgehetzt.
Eigentlich könnte diesem Haus nichts
Besseres passieren, als die Verantwortung durch die Übernahme seitens der
Stadt Innsbruck und durch ein professionell geführtes Unternehmen wie die
Innsbrucker Soziale Dienste gemeinnützige GesmbH (ISD) abzugeben. Man sollte
hier einmal einen Vergleich anstellen, wie
professionell Heime der Innsbrucker
Soziale Dienste gemeinnützige GesmbH
(ISD) geführt werden und wie es bei
anderen Heimen aussieht. Ich denke, dass
hier die Innsbrucker Soziale Dienste
gemeinnützige GesmbH (ISD) gut
abschneiden würde.
Das sind aber persönliche Befindlichkeiten, welche hier eine Rolle gespielt haben.
Der Vereinsvorstand hat sich auch mit
dieser Frage befasst. Dann hat sich noch
das Land Tirol in einer "nicht sehr
zuständigen Weise" eingemischt. Tatsache ist, dass man von dieser Lösung
wieder abgekommen ist und jetzt eine
andere Lösung sucht.
Ein Lösungsansatz wäre eine Variante,
wie es gerade die Stiftung St. Josef am
Inn ausarbeitet. Die Stiftung gründet eine
gemeinnützige GesmbH und überträgt die
operative Führung des Hauses an die
gemeinnützige GesmbH. Dadurch soll die
Verantwortung der Stiftungsräte auf den
Geschäftsführer der gemeinnützigen
GesmbH verlagert werden. Der Geschäftsführer hat einen relativ großen Entscheidungsspielraum und wird von einem
kleinen Aufsichtsrat begleitet.
Eine ähnliche Konstruktion ist auch beim
Blinden- und Seniorenheim St. Raphael
angedacht. Nach dem die Stadt Innsbruck
GR-Sitzung 16.4.2009
ja Hauptzahler ist, könnte ich mir vorstellen, dass der Verein zur Erhaltung des
Blinden- und Seniorenheimes St. Raphael
die Stadt Innsbruck einlädt, einzelne
Mitglieder in den Aufsichtsrat zu entsenden.
Tatsache ist nun, dass der Vereinsvorstand zur Hälfe verjüngt ist, aber sich
zumindest noch zwei Personen aus dem
jetzigen Vereinsvorstand aus Altersgründen zurückziehen wollen. Es ist für
Privatpersonen, welche diese Funktion
ehrenamtlich ausüben, fast nicht zumutbar, eine solche Haftung zu übernehmen.
Deshalb wurde so eine Konstruktion
angedacht. Das ist der eigentliche
Hintergrund dieser Geschichte. Aber wie
gesagt, es gibt jetzt andere Intentionen.
Derzeit wird an einer entsprechenden
Konstruktion und einem Gesellschaftsvertrag gearbeitet. Es sind dann entsprechende Gespräche mit der derzeitigen
Geschäftsleitung, dem Betriebsrat und den
MitarbeiterInnen zu führen.
Ich denke, es ist nicht zielführend, in
einem unzuständigen Gremium wie dem
Ausschuss für soziale Daseinsvorsorge
diese Dinge zu diskutieren. Der Vereinsvorstand muss mit den Betroffenen diese
Dinge erörtern. Mit HR Huber als langjährigen Leiter der Sozialabteilung nimmt sich
hier ein sehr fachkompetenten Mann
dieser Dinge an. Ich bin durchaus
zuversichtlich, dass man im Einvernehmen
zu einer Regelung kommt.
Ich denke, dass der erste Punkt des
Antrages abzulehnen ist. Der zweite Punkt
ist meiner Ansicht nach geschäftsordnungswidrig und daher a limine zurückzuweisen.
GR Grünbacher: Ich ersuche um
getrennte Abstimmung der Absätze eins
und zwei.
Bgm.in Zach: Ich bin ein wenig in Sorge
ob dieses einfachen Antrages. Dadurch
wird in einem Heim Unruhe erzeugt. Ich
bin nicht dafür, dass man hier gewaltsam
Ruhe schafft, wenn es irgendetwas zu
beanstanden gibt. Ich möchte die ganze
Sache aber aus einem anderen Blickwinkel beleuchten, und zwar unter dem sehr
unangenehmen Ausspruch: Wer zahlt,