Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2009

/ Ausgabe: 2009_04-April.pdf

- S.95

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unterzeichnet worden sei.
Resümee zur
Belegprüfung

Insgesamt wurde positiv hervorgehoben, dass die einzelnen Belege
grundsätzlich mit ausreichend detaillierten Angaben versehen waren.
Lediglich während der Durchführung der Euro 08 in den Monaten
Juni/Juli 2008 waren diese Detailinformationen vereinzelt nicht in jedem Fall gegeben.
4 Personal

Allgemeines

Zur Durchführung der operativen Tätigkeiten wurden vom Verein insgesamt 18 Werkverträge und 4 Dienstverträge abgeschlossen.

Werkverträge

Die zeitlich und monetär wesentlichsten drei Werkverträge wurden für
die Bereiche „Leitung der Geschäftsstelle der UEFA EURO 2008TM Host
City Innsbruck“, „mediale Beratung und Betreuung des Vereines Innsbruck-Tirol 08“ sowie „strategische Beratung und Betreuung des Vereines Innsbruck-Tirol 08 in Bezug auf spezifische Interessensgruppen“
errichtet. Weitere Werkverträge bestanden für verschiedenste Teilprojekte.

Genehmigung
im Vereinsvorstand

Bis auf einen Werkvertrag wurden alle Verträge in den abgehaltenen
Vorstandssitzungen zustimmend zur Kenntnis genommen. Eine nachträgliche Sanktionierung dieses einen Werkvertrages erfolgte durch den
1. Vorsitzenden des Vorstandes noch im Laufe der Prüfung der Kontrollabteilung.

Auszahlung
Werkvertragshonorare

Die Abstimmung der über das Vereinskonto im Zusammenhang mit den
beauftragten Werkleistungen getätigten Auszahlungen mit den laut
Werkverträgen vereinbarten Honoraren ergab keinen Anlass für etwaige Beanstandungen.

Bonifikation
Geschäftsstellenleitung

Im Werkvertrag über die Leitung der Geschäftsstelle war neben einem
monatlichen Pauschalhonorar auch eine einmalige Erfolgsprämie vereinbart. Die Kontrollabteilung stellte anerkennend fest, dass die Auszahlung dieser Erfolgsprämie in Abhängigkeit von definierten Bewertungskriterien erfolgt ist. Die Zielerreichung ist insgesamt mit 94,25 %
ermittelt worden.

Spesenregelungen

In Bezug auf Spesen, die anlässlich der Erbringung der Werkleistungen
angefallen und vom Verein auch beglichen worden sind, stellte die Kontrollabteilung fest, dass einzelne Werkverträge - formal gesehen - keine
Spesenregelungen enthielten. Entschärfend merkte die Kontrollabteilung dazu ausdrücklich an, dass alle abgerechneten Spesen in unmittelbarem Zusammenhang mit der jeweiligen Tätigkeit standen und somit eine zusätzliche Begleichung inhaltlich absolut nachvollziehbar war.

Dienstverträge

Der Verein als Dienstgeber schloss mit insgesamt vier Personen zeitlich
befristete Dienstverträge ab. Alle Verträge wurden in Vorstandssitzungen zustimmend zur Kenntnis genommen.

Zl. KA-12975/2008

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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