Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2009
/ Ausgabe: 2009_04-April.pdf
- S.115
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(=Neubau) zum Teil erhebliche Differenzen zu den von der IISG und
dem privaten Immobilienverwalter im Rahmen der Betriebs- und Heizkostenabrechnungen 2007 verwendeten Nutzflächen bestehen. Auffallend waren dabei vor allem große Abweichungen im Bereich des
4. Stockwerkes des Hauses Maria-Theresien-Straße 18 und im Bereich
des 7. Stockwerkes des Neubaues.
Aus gegebenem Anlass empfahl die Kontrollabteilung, die Flächen des
gesamten Rathauskomplexes in Kooperation mit der MA I - Amt für
Information und Organisation zu evaluieren und die ermittelten
aktuellen Nutzflächen den künftigen Betriebs- und Heizkostenabrechnungen (auch jenen des privaten Immobilienverwalters) zu Grunde zu
legen.
Im Anhörungsverfahren dazu erklärte die MA IV – Amt für Finanzverwaltung und Wirtschaft, dass beabsichtigt sei, die Empfehlung der Kontrollabteilung in Abstimmung mit der MA I – Amt für Information und
Organisation und den sonstigen betroffenen Dienststellen umzusetzen.
Die IISG vertrat in ihrer Stellungnahme zu diesem Thema die Meinung,
dass es Aufgabe der Stadt Innsbruck sein müsse, Änderungen in der
Flächenaufteilung der IISG bekannt zu geben. Die Geschäftsführung
der IISG versicherte aber auch, dass der Empfehlung der Kontrollabteilung selbstverständlich nachgekommen und eine Flächenabstimmung
mit der Stadt Innsbruck durchgeführt werde.
Die Kontrollabteilung merkte zur Stellungnahme der Geschäftsführung
der IISG korrigierend an, dass sich die festgestellten erheblichen Differenzen keinesfalls aufgrund von (nachträglichen) Änderungen durch
Vermessung bzw. andere Raumzu- oder -aufteilungen ergeben haben,
sondern dass von Anfang an ganze Stockwerksteile (bspw. im Bereich
des 4. Stockwerkes des Hauses Maria-Theresien-Straße 18) unberücksichtigt geblieben sind.
Schwerpunkt der Prüfung der Betriebs- und
Heizkostenabrechnung
2007
Im Anschluss an die Abstimmung der Nettonutzflächen überprüfte die
Kontrollabteilung die Betriebs- und Heizkostenabrechnungen 2007 für
das „Rathaus Alt“ und das „Rathaus Neu“ im Detail und konzentrierte
sich dabei schwerpunktmäßig auf die rechnerische Richtigkeit, die korrekte Zuordnung der Aufwendungen und Erträge zu den beiden Objekten, die ordnungsgemäße Verarbeitung der Belege sowie die sachgemäße Abwicklung der Verbuchung auf den einzelnen Konten.
Ungenaue Zuordnung
einlangender
Rechnungen
Mit den Betriebs- und Heizkostenabrechnungen bewegen wir uns im
Unternehmensbereich der IISG bzw. innerhalb des Aufgabengebietes,
das der IISG mit Geschäftsbesorgungsvertrag vom 25.6.2003 auferlegt
worden ist. Dessen ungeachtet stellte die Kontrollabteilung fest, dass
vereinzelte Rechnungen fälschlicherweise an die IIG & Co KEG adressiert worden waren.
Unter wiederholtem Hinweis auf die notwendige klare Abgrenzung der
Unternehmensgegenstände der Gesellschaften bzw. Tätigkeiten der
Zl. KA-09482/2008
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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