Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2009
/ Ausgabe: 2009_04-April.pdf
- S.122
Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.
Gesamter Text dieser Seite:
Prüfung der
Die Kontrollabteilung hat die entsprechenden Mietvorschreibungen der
Mietzinsvorschreibungen im Stichprobenumfang enthaltenen Objekte einschließlich der vorhan-
denen Zubauten auf ihre Richtigkeit hin überprüft und dabei einige
Feststellungen bzw. Empfehlungen getroffen. In zwei Fällen sind die
aufgezeigten Mängel noch während der Prüfung bereinigt worden.
Erhaltungsbeitrag
VS Hötting-West
Die Volksschule Hötting-West befindet sich nicht im Eigentum der IIG &
Co KEG, sondern es besteht diesbezüglich ein Leasingvertrag zwischen
einer Grundstücksverwaltungsgesellschaft und der Stadtgemeinde
Innsbruck. Die Kontrollabteilung stellte fest, dass der Stadt Innsbruck
von der IIG & Co KEG für allfällige Instandhaltungsarbeiten ein so genannter „Erhaltungsbeitrag“ vorgeschrieben wird. Eine schriftliche Vereinbarung, woraus die Verpflichtung der Stadt Innsbruck zur Bezahlung
des „Erhaltungsbeitrages“ ableitbar wäre, konnte der Kontrollabteilung
nicht vorgelegt werden.
In der Stellungnahme teilte die IIG & Co KEG u.a. mit, dass die Einhebung des Erhaltungsbeitrages mündlich fixiert worden sei. Sobald die
Leasingfinanzierung ausläuft, wird ein diesbezüglicher Mietvertrag abgeschlossen werden. Ergänzend merkt die Kontrollabteilung hierzu an,
dass die angesprochene Leasingfinanzierung voraussichtlich im Jahr
2009 auslaufen wird.
Mietvertrag für Zubau
VS/KG Weingartnerstraße
Für den Zubau VS/KG Weingartnerstraße, dessen Mietvertrag rückwirkend mit 1.12.2006 begonnen hat, erfolgte bis zum Prüfungszeitpunkt
seitens der IIG & Co KEG noch keine Rückverrechnung bzw. Vorschreibung des Mietzinses sowie der Betriebs- und Heizkosten. Nach erhaltener Auskunft lag die Begründung für die bis dato nicht durchgeführten
Vorschreibungen darin, dass der Mietvertrag der Stadt Innsbruck zur
Unterfertigung zwar übermittelt, jedoch bisher noch nicht retourniert
worden ist. Die Kontrollabteilung empfahl, bei der Stadt Innsbruck die
Unterfertigung des Mietvertrages zu urgieren, da ohne gültigen Vertrag
keine Vorschreibungen erfolgen können.
Im Anhörungsverfahren teilte die IIG & Co KEG dazu mit, dass der unterfertigte Mietvertrag am 14.1.2009 bei der Gesellschaft eingelangt ist.
Betriebs- und Heizkostenabrechnung 2007
Lt. § 21 Abs. 3 MRG ist die Endabrechnung der Betriebs- und Heizkosten bis 30.6. des dem laufenden Kalenderjahr folgenden Jahres zu
erstellen. Die diesbezügliche Überprüfung ergab, dass die Betriebs- und
Heizkostenabrechnungen für das Jahr 2007 der Stadt Innsbruck fristgerecht übermittelt worden sind.
Akontozahlungen
Die Kontrollabteilung stellte fest, dass im Zuge der Endabrechnung
2007 in den meisten Fällen relativ hohe Guthaben bzw. Nachzahlungen
entstanden sind. Auf Grund dessen wurde von der Kontrollabteilung
verifiziert, in welchem Verhältnis die geleisteten Zahlungen im Jahr
2007 und die tatsächlich entstandenen Kosten 2007 (Endabrechnung)
zu den vorgeschriebenen Akontozahlungen im Jahr 2008 stehen.
Zl. KA-09482/2008
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
19