Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2009

/ Ausgabe: 2009_04-April.pdf

- S.139

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dieses Betrages. Die Sachlage wurde auch im Anhörungsverfahren
nicht ausreichend geklärt.
Höhe der AZ

Vereinzelt stimmte die in der Prekariumsliste ausgewiesene Höhe der
AZ nicht mit jener in der Vorschreibung überein. Aus der Stellungnahme geht diesbezüglich hervor, dass die Höhe der tatsächlichen Gesamtvorschreibung gemäß Verrechnungsprogramm vom Wert in dieser
Prekariumsliste abweichen kann, wenn im Einzelfall im Laufe der Zeit
Änderungen im Bestandverhältnis eingetreten sind.

Verspätete Vorschreibung und fehlende Abmachung

Mit Datum 30.10.2008 sind einem Verein für die bittleihweise Überlassung eines Zimmers ein AZ und Verwaltungs-/Betriebskosten in Rechnung gestellt worden. Im Zuge der Prüfung stellte die Kontrollabteilung
jedoch fest, dass am 30.1.2008 mit dem Prekaristen aufgrund einer
„Abmachung“ vom 7.11.2007 ein neuer Vertrag abgeschlossen worden
ist. Dieser Akt wurde - erst veranlasst durch die Prüfung - dem Referat
„Bestandnehmerbuchhaltung“ zur Kenntnis gebracht, woraufhin die
Vorschreibung für die Monate Februar bis November 2008 durchgeführt
worden ist. Die in einem Schreiben vom 29.11.2007 zitierte „Abmachung“ war nicht aktenkundig. In ihrer Stellungnahme bestätigte die
Gesellschaft die Feststellung der Kontrollabteilung insofern, als sie mitteilte, dass „die Bearbeitung des Vertrages durch das Rechnungswesen
umgehend nach Einlangen erfolgte“.

Anzahl Beanstandungen
Prekarien IIG & Co KEG

Von der Kontrollabteilung sind insgesamt 15 Stichproben willkürlich
ausgewählt und geprüft worden. Vierzehn dieser Stichproben gaben
Anlass zu einer Beanstandung, weshalb empfohlen wurde, eine generelle Überarbeitung sämtlicher Bittleihen, insbesondere unter Berücksichtigung der in diesem Berichtsteil getroffenen Feststellungen und
Beanstandungen, durchzuführen. Dazu vertrat die Gesellschaft den
Standpunkt, dass die „beanstandeten Vorschreibungen sich großteils
auf die Jahre 2003 bis 2006 bezogen haben und die Beanstandungen
zumeist ident waren. Weiters hieß es, dass es für „die Bestandnehmer
zum einen als auch für die ´IIG & Co KEG´ sowie die Stadt Innsbruck
zum anderen weder zu einem rechtlichen noch zu einem finanziellen
Schaden gekommen“ sei. Die Kontrollabteilung schloss sich der Betrachtungsweise der Gesellschaft nicht an und verwies in diesem
Zusammenhang nochmals auf die hohe Anzahl der Beanstandungen
sowie auf die Vielseitigkeit der in diesem Bericht getroffenen Feststellungen.
8 Personalgestion

Beschäftigtenpotential

Zl. KA-09482/2008

Neben den von der IIG & Co KEG zur Erfüllung ihrer Aufgaben selbst
eingestellten Bediensteten gehören dem Beschäftigtenpotential der
Gesellschaft auch jene städt. Bediensteten an, welche bereits vor der
Auslagerung der Immobilienverwaltung im Rahmen der mit dem Immobilienvermögen der Stadt zusammenhängenden Aufgaben befasst
waren. Diese sind unter Wahrung ihrer Rechte und Pflichten als städt.
DienstnehmerInnen zur Dienstleistung zugewiesen worden. Im Sinne

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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