Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2009
/ Ausgabe: 2009_04-April.pdf
- S.143
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bis die betragsmäßige Ist-Aufzahlung durch Zeitablauf (Biennalsprünge) erreicht ist. Bisher ist diese Möglichkeit nicht angewendet worden.
Lohn- und Gehaltsverrechnung
Die Lohnverrechnung für das KEG-eigene Personal ist an die IKB AG
vergeben, wofür zuletzt (2007) ein Nettoaufwand in der Höhe von
€ 18,0 Tsd. getätigt werden musste. Mittlerweile hat die IKB AG die
Preise für ihren Leistungskatalog ab 1.1.2008 um durchschnittlich
16,4 % reduziert, dafür hat die IIG & Co KEG bis Ende 2011 auf ihr
Kündigungsrecht verzichtet. Obwohl eine mittelfristige Überführung
dieser beanspruchten Fremdleistung in die Eigenverantwortlichkeit der
IIG & Co KEG zum Zeitpunkt der Prüfung nicht aktuell erschien, empfahl die Kontrollabteilung dennoch, die Kostenentwicklung dieses Bereiches im Auge zu behalten.
Die Personalkostenverrechnung für die zugewiesenen Bediensteten
wird durch das Referat Besoldung beim Stadtmagistrat bewerkstelligt.
Für diese anfänglich kostenlos bezogene Leistung vergütet die IIG & Co
KEG ab Jänner 2007 pro zugewiesenen Dienstnehmer und Abrechnungsmonat einen Verwaltungskostenbeitrag von € 3,00, was in etwa
der Hälfte der tatsächlichen Kosten entspricht. Die daraus resultierenden Aufwendungen beliefen sich für das Jahr 2007 auf € 4,4 Tsd. und
schlagen sich - da die Vorschreibung einmal jährlich im Nachhinein
erfolgt - erstmalig im Geschäftsjahr 2008 zu Buche.
Vorsitzender des Aufsichtsrates - Entschädigung
Die Vergütung für die Funktion des Aufsichtsratvorsitzenden ist im Wege eines Beschlusses der Gesellschafterin beider Gesellschaften (das ist
die Stadtgemeinde Innsbruck) festgelegt und beläuft sich auf einen
Jahresbruttobezug eines Gemeinderates der LH Innsbruck. Die aus
diesem Titel im Jahr 2007 getätigten Aufwendungen in der Höhe von
€ 21,7 Tsd. wurden der IIG & Co KEG sowie der IISG je zur Hälfte angelastet. Allerdings sind diese Kosten fälschlicherweise dem Personalaufwand zugeordnet worden, richtigerweise wären damit die „sonstigen betrieblichen Aufwendungen“ zu belasten gewesen.
Im Anhörungsverfahren teilte die Gesellschaft mit, der Empfehlung der
Kontrollabteilung ab dem Jahr 2008 nachkommen zu wollen.
Geschäftsführervertrag
Zl. KA-09482/2008
Das Dienstverhältnis des seit 1.5.2004 bestellten Geschäftsführers ist
durch einen Sondervertrag geregelt. Dieser sieht zusätzlich zur monatlichen Entlohnung eine variable Einkommenskomponente vor, deren
Zahlung von der Erreichung im Vorhinein bestimmter Ziele abhängig
ist. Die Auszahlung der variablen Komponente erfolgte in der Vergangenheit in Form von Prämien, deren Höhe von der Bürgermeisterin der
Stadt Innsbruck in ihrer Eigenschaft als Gesellschaftsvertreterin der IIG
festgelegt worden ist. Die Kontrollabteilung bemängelte in diesem Zusammenhang die fehlende Transparenz insofern, als weder die laut
Dienstvertrag jährlich im Vorhinein zu bestimmenden Ziele noch die
Messkriterien für den Grad der Zielerreichung definiert und schriftlich
dokumentiert sind.
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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