Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2020
/ Ausgabe: 03-Protokoll-30-04-2020_fertig.pdf
- S.559
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per Verordnung zu erlassen, mit der Möglichkeit die Verordnung gegebenfalls unbürokratisch zeitlich zu verlä ngern.
2. Ein weiteres Problem der Innsbrucker Gastronomen sind in der Innenstadt die wirtschaftsfeindlichen Öffnungszeiten. Vielen Wirten wä re wirt schaftlich geholfen, wenn sie bereits ab 07:00 Uhr in der Früh, je nach
Bedarf und Gastronomiekonzept, individuell Ihre Gastgä rten ö ffnen
k önnten. Gerade nach der Corona - Krise w ä ren daher fr ühere Öffnungszeiten f ür die Gastgä rten eine Möglichkeit, um vorprogrammierte Umsatzverluste abzuschw ä chen.
Um frühere Öffnungszeiten sicherheitstechnisch für das Personal, wie
auch für die G ä ste, bestmöglich zu garantieren, ist es natürlich notwendig dafür Sorge zu tragen, dass es außerhalb der Zeiten für die Fußgä ngerzone - eine maximale Geschwindigkeitsbegrenzung vom 10km/h gibt,
welches mittels Einführung einer Begegnungszone am Leichtesten zu er zielen wä re.
3. Aufgrund der Ma ßnahmen der Bundesregierung müssen die Tische in
den Gastronomiebetrieben mindesten einen Abstand von 1 Meter aufweisen. Bedeutet in der Praxis, dass die Anzahl der Tische in vielen Gastgä rten reduziert werden muss, sodass der Umsatz dementsprechend
einbricht. Dem entgegenzuwirken könnte die Stadt, soweit es möglich
ist, die Gastgä rten flä chenmäßig bis zum 31.12. 2020 per Verordnung
vergr ößern, um den Gastronomen die Möglichkeit zu bieten mehr Tische
trotz Abstandsma ßnahme von 1 Meter aufzustellen.
)
Letztendlich würden von dieser Verordnung (alle 3 Punkte ) nicht nur die Gastronomen und Wirtschaftstreibenden, wie natürlich auch die G ä ste profitieren,
sondern auch aufgrund der Mehreinnahmen auch die Stadt Innsbruck.
Die Bedeckung soll aus dem laufenden Budget gegebenenfalls über einen beschlossenen Konjunkturhilfspaket etc. erfolgen, sollten überhaupt Kosten für
die Stadt anfallen.