Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2009
/ Ausgabe: 2009_09-Oktober.pdf
- S.148
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Übrige betriebliche
Aufwendungen
In der Gewinn- und Verlustrechnung 2008 wurden die „Übrigen betrieblichen Aufwendungen“ in einer Höhe von insgesamt € 191.981,20
ausgewiesen. Unter dieser Position werden diverse Ausgaben, wie
bspw. Transportaufwand durch Dritte, Miet- und Pachtaufwand, Prüfungs- und Beratungsaufwand, Reinigungskosten für Behälter etc. verbucht.
Miet- und
Pachtaufwendungen
Die Miet- und Pachtaufwendungen für das Jahr 2008 beliefen sich auf
€ 70.823,67. Die Kontrollabteilung hat die Zahlungsflüsse auf dem Konto „Miet- und Pachtaufwand“ näher verifiziert und dabei das Hauptaugenmerk auf das von der RCI im Zusammenhang mit der Mitbenützung
der Einrichtungen der IKB AG am Recyclinghof Innsbruck in Rechnung
gestellte Entgelt für das Jahr 2008 im Betrag von insgesamt
€ 51.268,00 gelegt.
Mitbenützungsentgelt
Recyclinghof für
gebrauchte
Verpackungen
Mit Vereinbarung vom 3.2.2006 wurde der RCI das Recht eingeräumt,
4,5 Stellplätze samt Containern für die Sammlung von gebrauchten
Verpackungen (Leichtverpackungen und Metall) mitzubenützen. Das
dafür festgelegte Entgelt beträgt netto € 43.200,00 jährlich, die Abrechnung sollte vierteljährlich erfolgen.
Mit Datum 28.12.2006 wurde eine neue Vereinbarung abgeschlossen,
welche inhaltlich insofern von der ursprünglichen abwich, als zusätzlich
eine Wertsicherung obigen Entgeltes vorgesehen wurde. Die Anpassung sollte jährlich zum 1. Jänner eines jeden Jahres erfolgen.
Die Kontrollabteilung stellte fest, dass die Indexanpassung nicht vereinbarungsgemäß vorgenommen wurde und empfahl, zukünftig auf
eine vertragskonforme Anpassung Bedacht zu nehmen. Lt. Stellungnahme der RCI seien sämtliche indexgebundenen Entgelte zum
1.1.2009 angepasst worden.
Mitbenützungsentgelt
Recyclinghof EAG
Für die getrennte Sammlung von Elektronik- und Elektroaltgeräten wurde mit der IKB AG am 5.7.2006 eine, rückwirkend zum 1.1.2006 in
Kraft getretene, Vereinbarung für die Mitbenützung von 4 Containerund 5 Palettenstellplätzen abgeschlossen. Von beiden Vertragspartnern
wurde die alleinige Nutzung durch die RCI mit einem Umfang von 23 %
festgelegt. Im Rahmen der Genehmigung der Vereinbarung in der Generalversammlung vom 14.7.2006 wurde von den Vertretern des Gesellschafters IKB AG angeregt, diese Verrechnungsgrößen an Hand der
Istdaten des Jahres 2006 allfällig anzupassen. Als Entgelt ergab sich
daher ein Jahresbetrag von € 8.068,00 netto, somit je Quartal
€ 2.017,00 netto.
Am 3.8.2006 wurde eine neue Vereinbarung abgeschlossen, mit der
jene vom 5.7.2006 außer Kraft gesetzt wurde. Bei der Durchsicht dieses Vertragswerkes wurde festgestellt, dass einige Vertragspunkte
nicht mehr aufgenommen worden sind. Weiters wichen die
festgelegten Modalitäten hinsichtlich des Entgeltes von der in der Praxis
geübten Zahlungsweise ab.
Zl. KA 05764/2009
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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