Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2009
/ Ausgabe: 2009_09-Oktober.pdf
- S.160
Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.
Gesamter Text dieser Seite:
3.2 Schießstandgasse (Neubau einer Stützmauer)
Untersuchung - Mängel- Im Jahr 2005 wurde die bestehende Stützmauer in der Schießstandfeststellung
gasse (im Bereich Haus Nr. 11) untersucht und durch den Sachver-
ständigen dabei umfangreiche Schäden festgestellt. Diese gefährdeten
die Standfestigkeit der Mauer und machten somit einen Neubau erforderlich. Geplant war, das ca. 33 m lange Bestandsbauwerk abzutragen
und an der gleichen Stelle eine neue Stützmauer in Stahlbeton zu errichten. Seitens des Amtes für Tiefbau wurde ein Zivilingenieurbüro mit
der statisch-konstruktiven Bearbeitung beauftragt und anhand dieses
Detailprojekts die Kosten auf rd. € 150.000,00 inkl. MwSt. geschätzt.
Mitte März 2006 stimmte der Stadtsenat dem Stützmauerneubau zu.
Durchführungsvariante
Ende März 2006 wurde während einer Besprechung vor Ort von Anrainern über einen geplanten Hausabriss gegenüber der neu zu errichtenden Stützmauer berichtet. Es wurde der Vorschlag eingebracht, nach
dem Abriss der Gebäude die Straßendurchfahrt für die Zeit der Bauarbeiten über dieses Grundstück zu führen, da so die Zufahrtsmöglichkeiten erhalten und beim Ausbau Kosten gespart werden könnten. Mit den
Anrainern wurden in der Folge dahingehende Gespräche und Verhandlungen geführt.
Rechtsgeschäfte,
Grundeinlösen
Im Zuge einer Begehung mit Vertretern der Stadt wurde im Einvernehmen mit den dortigen Anrainern im östlich der neuen Stützmauer
gelegenen Bereich der zukünftige Straßenverlauf markiert. Neben dem
Quadratmeterpreis der Grundeinlöse wurde die Nutzung einer Teilfläche als temporäre Umfahrungsmöglichkeit vereinbart und das dementsprechende Rechtsgeschäft Mitte Juni 2007 im Stadtsenat beschlossen.
Im Bereich gegenüber der neuen Mauer wurde mit dem Eigentümer die
Einlöse der für eine Verbreiterung der Schießstandgasse benötigten
Grundfläche bei gleichem Preis vereinbart. Als Vorraussetzung für die
temporäre Umfahrung wurden ein rechtskräftiger Abbruchbescheid
sowie ein rechtsgültiger Baubescheid eines Neubaus für die Liegenschaft vereinbart. Dem derartig gestalteten Rechtsgeschäft wurde im
Stadtsenat Anfang Juli 2007 die Zustimmung erteilt.
Mit den Eigentümern der Liegenschaft westlich des geplanten Stützmauerneubaus konnte ebenfalls eine Vereinbarung bezüglich der Grundeinlöse sowie der provisorischen Straßenverlegung auf Dauer der
Bauarbeiten getroffen werden. Diesem Rechtsgeschäft wurde im Stadtsenat Mitte September 2007 zugestimmt.
Die Bewilligung gem. STVO wurde seitens der Baufirma beantragt und
die anberaumten Arbeiten bis Ende Dezember 2007 bewilligt.
3.3 Josef-Schraffl-Straße (Neubau einer Ausweiche)
Gemeinderatsantrag
Zl. KA-05256/2009
Im Februar 2007 wurde im Gemeinderat aufgrund auftretender Verkehrsprobleme die Prüfung der Machbarkeit einer Ausweiche in der
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
3