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Jahr: 2012

/ Ausgabe: 2012_10-Oktober.pdf

- S.53

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14.

I-RA 18/2012

2.

Die Stadt Innsbruck (Optionsgeberin)
räumt der Weinberg Bauträger &
Pojektentwicklungs GesmbH,
FN 381556 m, sowie Dipl.-Ing. Schönthaler, geb. 27.7.1952 (Optionsnehmer), das Recht ein, durch einseitige
Erklärung die innerhalb der im Plan des
Dipl.-Ing. Mayr vom 17.7.2012,
GZl. 12975/12, dargestellten Baulandgrenze liegende Teilfläche des städtischen Grundstückes 2493/1 in
EZ 2761, KG Hötting, mit einem Ausmaß von zirka 5.400 m² käuflich zu erwerben.

3.

Die Optionsnehmer verpflichten sich
zur Durchführung eines ArchitektInnenwettbewerbs unter Einbeziehung der
bereits in ihrem Eigentum stehenden
Grundstücke 2739/1 und 2739/3
(Weinberg Bauträger & Pojektentwicklungs GesmbH), des Grundstückes
2738 (Dipl.-Ing. Schönthaler), sowie
der gegenständlichen Teilfläche des
städtischen Grundstückes 2493/1.

Deponie Ahrental, Nachtragsvereinbarung über reduzierte Pachtentgelte
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 7.8.2012:
Unter Verweis auf die Schreiben der Innsbrucker Kommunalbetriebe AG (IKB) vom
9.1.2012 und 27.2.2012 stimmt die Stadtgemeinde Innsbruck der Reduktion der
Tonnagenpacht sowie den in der Anlage
befindlichen Nachtragsvereinbarungen unter der Voraussetzung, dass der Stadt Innsbruck keine Kosten erwachsen, zu.
Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer: Das ist ein
Antrag der Innsbrucker Kommunalbetriebe
AG (IKB) an uns, der durchaus über einen
längeren Zeitraum behandelt wurde. Wir
haben ihn gedreht und gewendet, jedoch
wurde es für uns dadurch nicht besser.
Deshalb werden wir hier zustimmen.
Die Umwegrentabilität ist sehr groß. Ich
hoffe, dass der Umweg nicht zu lang ist und
uns die Rentabilität nicht mehr einholt.
15.

Ausgehend von einer Gesamtnettobaulandfläche von zirka 17.190 m² entspricht die städtische Fläche mit zirka
5.400 m² einem Anteil von zirka
31,41 % Nettobaulandfläche und verpflichten sich die Optionsnehmer zur
Realisierung von sozialgefördertem
Wohnbau entsprechend diesem Anteil
von 31,41 % (abzüglich eines Abschlages von 2 % gemäß Punkt 7.) an der
Gesamtwohnnutzfläche gemäß Wohnbauförderungsrichtlinie, sodass die
Fläche der Stadt Innsbruck insofern zu
100 % sozialgefördertem Wohnbau zugeführt wird. Die Situierung der geförderten Wohnungen im gesamten Areal
bleibt freigestellt und wird vom Projekt
abhängen.

I-RA 356/2008
Stadtgemeinde Innsbruck, Verkauf einer Teilfläche des städtischen Grundstückes 2493/1,
KG Hötting, an Weinberg Bauträger & Projektentwicklungs
GesmbH für Wohnbauprojekt in
Kranebitten und Abschluss eines
Optionsvertrages

Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer referiert den
Antrag des Stadtsenates vom 3.10.2012:
Die Stadt Innsbruck schließt mit der Weinberg Bauträger & Projektentwicklungs
GesmbH, FN 381556 m und mit Dipl.-Ing.
Franz Schönthaler, geboren 27.7.1952, einen Optionsvertrag zu folgenden Konditionen ab:
1.

Sämtliche in der Folge angeführten
Flächenangaben sind Zirka-Angaben
und das genaue Flächenausmaß ist
jeweils aufgrund einer noch durchzuführenden Vermessung zu verifizieren.
Dementsprechend können sich auch
die jeweils dargestellten Anteile der
Parteien geringfügig ändern.

GR-Sitzung 11.10.2012

4.

Der Kaufpreis für die städtische Teilfläche errechnet sich aus der Wohnnutzfläche gemäß Wohnbauförderungsrichtlinie zuzüglich Aufschläge für Tiefgaragenstellplätze und Gartenanteile,
die entsprechend dem in Punkt 2. genannten Anteil für sozial geförderten
Wohnbau zu verwenden ist und dem
zum Zeitpunkt des Abschlusses des
Kaufvertrages geltenden Satz der angemessenen Grundkosten gemäß